11ant
Wo kommt denn wenn man nichts ändern kann, diese Änderung nun plötzlich her, d.h. wer hat den überraschenden Handlungszwang erzeugt ?Ich bekam gestern von einem Mitarbeiter des GU einen Anruf, ich solle mir den neuen Lageplan bitte ansehen, man würde mich damit darüber in Kenntnis setzen, dass sich aufgrund des Grundstückes die Änderung ergeben hätte, dass das Haus statt bisher 3,5 m, jetzt 5 m Abstand zum Nachbargrundstück haben wird. Aufgrund der Tatsache, dass das Gelände abgefangen werden muss, wäre diese Änderung nötig.
Ich habe es erstmal "angenommen" und gefragt, was man denn jetzt tun könnte. Der Mitarbeiter am Telefon sagte mir, man könne daran leider nichts ändern.
Ich würde einen Vertrag mit einem GU vermutlich kündigen, wenn der mir mal eben so mein Haus um anderthalb Meter verschöbe, nachdem wir uns über die Position einig waren.
@icandoit hat in Beitrag #19 eine undramatischere und nach meiner oberflächlichen Ansicht gangbare Lösung dargestellt. Diese deckt sich mit der in Beitrag #2 von @Escroda empfohlenen Erdgeschoss-Fußbodenhöhe, weshalb ich Zweifel bis zum Gegenbeweis für nicht notwendig erachte ;-)