Guten Abend :)
Vielen Dank für eure zahlreichen Antworten.
Die Hintergründe des Grundstücks kenne ich leider noch immer nicht. Wird man wahrscheinlich auch so schwer erfahren. Der jetzige Eigentümer ist ein Wohnungsunternehmen, welches seine Wohn- und Gewerbeanlagen betreut. Zu den Hauptgeschäftsfeldern zählen der Ankauf von wohnwirtschaftlich genutzten Immobilien, die Verwaltung des eigenen Wohnungsbestandes, Sanierung eigener und zum Teil auch fremder Wohnanlagen. In den letzten Jahren hat das Unternehmen mehrere Wohnungen erworben und entwickelt.
heute haben wir einen Anruf des Eigentümers bekommen, deruns informierte, dass nun der Bauvorbescheid da sei. Soweit sieht das auch ganz gut aus. Ein Einfamilienhaus darf gebaut werden undfügt sich in die Umgebungsbebauung ein.
Ein passus irritiert uns allerdings etwas. In den Hinweisen steht folgendes:
„nach im Amt vorliegenden Angaben ist für den Standort ein Grundwasserflurabstand zwischen 5 und 10 m. Schichtenwasser in oberen Bodenhorizonten kann nicht ausgeschlossen werden. Zur Ermittlung des konkreten Abstandes wird die Erstellung eines Baugrundgutachten empfohlen, in dessen Rahmen auch die Sickerfähigkeit des Bodens im Zusammenhang mit einer Niederschlagsversickerung ermittelt werden könnte.“
was bedeutet das konkret? Wir wollen ohne Keller bauen.
wir würden gerne vor dem Kauf ein Bodengutachten für erstellen lassen. Allerdings gibt es mittlerweile so viele Interessenten, dass das Inserat mittlerweile deaktiviert wurde und man nun auf ein Bieterverfahren umstellen möchte.
Ich denke, umso mehr Interessenten da sind, umso schlechter stehen die Chancen, dass der Eigentümer einem vorherigem Gutachten zustimmt. Ist immer schwierig, da man natürlich ungern die Katze im Sack kaufen möchte...