Vielleicht später einmal. Ich würde mir vor dem Kauf die Frage stellen, ob ich mit den vorgefundenen Abstandsgegebenheiten und dem "worst case" zufrieden sein könnte. Wenn ja, dann kaufen.Ich würde das Abstandsproblem beim Bau-Service deiner Stadt vortragen und direkt mal deren Einschätzung erfragen.
Ein Arbeitskollege hat Erfahrungen mit sowas gemacht und die mussten irgendwie auf ihrer Grundstücksseite eine Last aufnehmen, so dass der fehlende Meter bei ihnen an Abstand eingehalten wird, so dass zwischen den Gebäuden weiterhin 6m Abstand gewährleistet wird. Das war aber in NDS, ich weiß nicht wie das anderswo gehandhabt wird.Vielen Dank für die Hinweise bis hierher.
Ein mögliches Problem ist folgendes: Wir hätten auf beiden Seiten 3m Abstand von unserem Haus bis zur Grundstücksgrenze. Der Nachbar auf der einen Seite hat selber nur 2m Abstand. 3m sind aktuell vorgeschrieben.
Habt ihr Erfahrungen mit dem Bauamt? Bekommt man so etwas dennoch genehmigt? Kann man vielleicht mit speziellen Brandschutzwänden arbeiten?
Das ist in jedem Bundesland so. Abstandsflächenbaulasten gibt es überall, die sind - bis auf Bayern - im Baulastenverzeichnis eingetragen. In Bayern im Grundbuch.Ein Arbeitskollege hat Erfahrungen mit sowas gemacht und die mussten irgendwie auf ihrer Grundstücksseite eine Last aufnehmen, so dass der fehlende Meter bei ihnen an Abstand eingehalten wird, so dass zwischen den Gebäuden weiterhin 6m Abstand gewährleistet wird. Das war aber in NDS, ich weiß nicht wie das anderswo gehandhabt wird.