Grundstück mit Immobilie nach Erbfall

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D

Dresdnerin

@ypg

Hallo,
ich wollte Dir privat schreiben. Das kann ich als neues Mitglied mit nur 1 Beitrag allerdings nicht.

Aber danke auf jeden Fall für deine Meinung.

Deine Annahmen bzgl der Konstellation sind so nicht korrekt….
 
K a t j a

K a t j a

Nicht umsonst werden Verträge bezüglich Immobilien beim Notar gemacht. Absprachen oder gar Schenkungen ohne schriftlichen Nachweis haben m.W. keinen verbindlichen Wert. Das Geld ist weg. Das A sein halbherziges und dilettantisches Vorgehen selbst bewusst war, merkt man ja schon daran, dass es ihm bis aufs Totenbett verfolgt hat. Eventuell könnte man noch einen Richter vom letzten Willen auf dem Sterbebett überzeugen, wenn es dafür genug Zeugen gibt. Aber das halte ich für unwahrscheinlich.

Unklar bleibt außerdem, warum A1 alle Kosten trägt. Auch wieder so ein halbherziges Vorgehen. B ist Miteigentümer, ergo in der Pflicht, wenn ich das richtig lese.

Was genau sollte der Rat hier anderes sein, als sich einen Anwalt zu nehmen, der Euch die nächsten Schritte sagt, damit eine saubere Teilung erfolgt und jeder seinen Anteil veräußert? Da Ihr das Geld für Sanierung oder Auszahlung nicht habt, freut sich vermutlich eine dritte noch völlig unbeteiligte Partei über die Immobilie.
 
N

nordanney

Ich hatte in meinem Beitrag darum gebeten nicht zu Werten. Du hast keinen Schimmer was wir wie durch haben und sone Sätze wie „so verpeilt möchte ich auch mal sein“ kannst du dir gern sparen. Du kennst keine Hintergründe und nix. Ich hatte um konstruktive Hilfe gebeten.
Du hast aber nicht konstruktiv geschrieben.
Und da niemand aus dem Text so richtig schlau wird - da wären die Hintergründe hilfreich gewesen - kommen auch nur Kommentare wie meiner. Andere haben es auch nicht anders gesehen, wie Du gelesen hast.
Davon abgesehen habe ich drei konstruktive Möglichkeiten aufgezeigt auf die konkrete Situation bezogen. Gern geschehen.
Mit dem Wirr hast du allerdings recht. Es lässt sich auch schwer schildern aber ich versuche es mal so:
- Person A verstirbt (kein Testament)
- hinterlässt Erben A1, A2 (Ich) und A3
- bei jener Immobilie mit Grundstück stehen Person A und Person B im Grundbuch
- A besitzt mehr als die hälfte
- Person C und Person A würden im Todesfall von Person B 50/50% erben
- A2 und A3 rücken in der gesetzlichen Erbfolge nun an Platz von A, da A verstorben
- somit würden im potentiellen Todesfall von B (kein Testament), C 50% und A2 und A3 je 25% erben
Danke. Jetzt wird es verständlicher.
- ein Teil der Immobilie war vor 20 Jahren eine Schenkung von Person B an Person A
Völlig irrelevant.
- Person C möchte für seinen Erbteil an Person B von Person A ausgezahlt werden damit Person A dann alles gehört, bzw. nun den Hinterbliebenen
- Person C lebt weit entfernt von der Immobilie und hat kein Interesse an jener
- Person C erhält die vereinbarte Summe von A, Person B ist informiert
- darüber gibt es keine schriftlichen Beweise, nur einen Kontoauszug der die Zahlung belegt
Ebenfalls irrelevant.
- A1, A2 und A3 Bitten B die Schenkung zu veranlassen, B möchte dies auch tun
Dann ist die Lösung einfach. B geht einfach zum Notar - C hat es nicht zu interessieren.
- C legt allerdings Veto ein und möchte noch mal so viel Geld haben wie schon geflossen ist,
C ist unbeteiligt und kann (formal) kein Veto einlegen.
Person B ist damit einverstanden und will erst dann schenken wenn der weitere Betrag geflossen ist
Damit wird B zum einzigen Problem.
- im Falle das A1, A2 und A3 nicht nochmal an C zahlen, möchte B den ihr gehörenden Teil der Immobilie verkaufen
Lasst ihn das machen. Wenn Ihr alle gemeinsam Eigentümer der Immobilie seid, ist ein ideeller Miteigentumsanteil zwar theoretisch verkäuflich, aber praktisch nicht. Es gibt niemanden, der so einen Teil kauft. Habe ich zumindest in gut 30 Jahren Praxis nicht gesehen. B wird sicher vorher sterben, bevor er seinen Anteil verkaufen kann.
- die Wohneinheit von Person B steht seit über 10 Jahren leer, ist nicht bewohnt oder vermietet
- Person B beteiligt sich an keinerlei Kosten oder Erhaltungsmaßnahmen/Reparaturen der Immobilie
Wird spannend, wenn B die erste Post vom Anwalt bekommt. Das meinte ich mit "Druck aufbauen".
- B ist alt und krank und will Geld für C raus holen der hohe Schulden hat
Sagt ihm, dass jetzt ein andere Wind weht, wo A verstorben ist. Jetzt werden Rechnungen per Anwalt weitergeleitet. Und wenn Reparaturen nötig sind, wird er auf zur Kasse gebeten. Kann sich den Stress aber sparen, wenn er wie besprochen handelt.
Bei 5. schreibst du man könnte die Höhe einer Auszahlung durch einen gut ausgewählten Gutachter für die eigenen Zwecke beeinflussen. Wie soll man das denn machen? Macht nicht jeder Gutachter das gleiche Gutachten?
Da merkt man, dass Du Laie bist. Formal schreiben alle Gutachter ein vergleichbares Gutachten. Aber da die Bewertungsrichtlinien sehr viel Spielraum lassen, kann der am Ende unten stehende Wert extrem unterschiedlich ausfallen. Ob eine "alte Bruchbude" dann 500k oder nur 50k wert ist, bestimmt der Gutachter und am Ende der, der diesen beauftragt. Der eine Gutachter sagt "die leerstehende Wohnung kann jederzeit vermietet werden", der andere sagt "das ist struktureller Leerstand - Vermietung unmöglich". Der eine sagt "da muss was an der Immobilie getan werden - schätze die Kosten auf 175k" - der andere sagt "aus wirtschaftlichen Gründen ist eine Sanierung, die ich mit 350k ansetze, nicht zu vertreten. Ich bemesse dem Gesamtobjekt daher nur den Bodenwert abzüglich Abrisskosten bei".
Beide Gutachter haben völlig korrekt gearbeitet. Aber es sich beides nur Schätzungen und am Ende persönliche Meinungen, die durch den Spielraum, den die Gutachter haben, gedeckt ist.
Ja und mit dem Tod von A sind alle weiteren Partein aus dem Haus ausgezogen. Die Frau (A1) kann 220qm Haus ohne Zahlungen von B garnicht halten. B zahlt ja aktuell garnix und die Frau von A hat alle Last. Bzw nun alle Erben. B und C wollen Geld und B ist alt und krank und C hat hohe Schulden. Also sind hiermit A1, A2 und A3 die Bauernopfer der Familie. Zumal A3 erst Anfang 20 ist und zu jung um solche Dinge zu entscheiden oder einschätzen zu können.
Noch einmal. Rechnungen auch an B. Teilungsversteigerungen androhen. Mieter anbringen für beide Wohnungen und mit dem Anwalt auf Unterzeichnung der Mietverträge drängen - ggf. klagen. Usw.
Macht ihm die Entscheidung einfach, sich an die Absprachen zu halten.
In einer anwaltlichen Erstberatung wurde uns übrigens empfohlen, nicht den Erbfall von B abzuwarten. Das war eigentlich mein Gedanke weil A2 und A3 dann weitere Hausanteile erben würden. Aber der Anwalt meinte C könne B zu einem Testament zum Nachteil von A2 und A3 überreden. Denn der Pflichtteil der uns dann noch zustünde wäre extrem gering.
Ja, aber die Pflichtteil ist in € auszuzahlen. Du würdest nicht einen Teil der Immobilie erben, sondern ausschließlich Cash. Ob das C mit seinen Schulden kann? Denn einen Kredit auf das Haus bekommt jeder nur dann, wenn alle Eigentümer mitziehen.

Ich würde in Abstimmung mit dem Anwalt die "Ich mach dem B das Leben zur Hölle" Keule rausholen. Und auch ein Gutachten in Abstimmung mit B einholen. Ach ja, auch eine Teilungsversteigerung würde ich beantragen. Dann wird es ernst. Und der Druck immens hoch. Die Versteigerung kann - solange B nicht beigetreten ist (vorher wird trotzdem versteigert) - jederzeit von Euch auch wieder abgesagt werden. Sogar noch im Termin, wenn die ersten Gebote kommen.
 
11ant

11ant

Ein Teil ist seit 30 Jahren Rohbau.
Bei einem hundertjährigen Haus ? - die Zahl der Unklarheiten wird nicht geringer.
Wieso, es gibt doch eine!
Nein, siehe:
Das Haus gehört komplett beiden Wohnpartein.
Eine Vereinbarung über ideelle Anteile ist keine Teilungserklärung. Eine Teilungserklärung ist eine Darlegung der Aufteilung der Immobilie in Gemeinschafts- und Sondernutzungsbereiche mit Abgeschlossenheitserklärung pp. zwecks Anlage entsprechender Unterseiten im Grundbuch.
Wir wollen keine Teilungsversteigerung, Teilverkauf und das garnix passiert wollen wir auch nicht da dieses Haus aktuell komplett leer steht und somit seine Potentiale verschwendet werden. Dann kann man auch gleich alles verkaufen.
Eine Teilungsversteigerung versteigert keinen Teil, sondern das ganze Haus, um es dann in Geldform auseinanderdividieren zu können. Häufig ist dabei ein bisheriger Miteigentümer auch Bieter (um darin wohnen bleiben zu können). Dieses Instrument wird angewandt, wenn die Teileigentümer auf dem außergerichtlichen Preisfindungsweg erfolglos geblieben sind, und einer von ihnen den daraus resultierenden Stillstand nicht länger erdulden kann/will. Die Vorlage steht im Prinzip in der Bibel (dort als Weisheit Salomos gepriesen).
Noch einmal. Rechnungen auch an B. Teilungsversteigerungen androhen. Mieter anbringen für beide Wohnungen und mit dem Anwalt auf Unterzeichnung der Mietverträge drängen - ggf. klagen. Usw.
Macht ihm die Entscheidung einfach, sich an die Absprachen zu halten.
Nötigenfalls muß der anwaltliche Druck eben höher sein als das Mitleid mit dem verschuldeten C. Eine Krankheit gibt B nicht das Recht, auch A1 bis A3 mit krank zu machen. Wenn B von den Lasten an den Aufwendungen für die Gesamtimmobilie verschont wird, ist der fromme Wunsch hier nichts zu werten nicht erfüllbar.
 
Zuletzt aktualisiert 28.11.2024
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