Grundstück vorübergehend pachten

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Zuletzt aktualisiert 17.11.2024
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Y

ypg

Für mich wären Abwicklungen per Erbpacht o.ä. auch nur denkbar, wenn mir dabei kein Nachteil entsteht und das Thema juristisch absolut wasserdicht ist.
Auch bei Erbpacht achtet die Bank auf eine genügend lange Restlaufzeit. Sprich auch die Bank wird keinen 4 Jahre Erbpacht-Vertrag akzeptieren.
Tatsache ist, dass Banken einen kleinen Aufstand verbreiten, wenn es um Erbpacht geht und sie das Haus finanzieren sollen.
Beruhigter sind sie dann, wenn es um offizielle Vereine wie Klosterkammer oder Kirchen als Verpächter geht, denn bei denen ist alles durchgekaut und rechtens, was Verträge und Bedingungen betrifft und 100e von Jahren durchgespielt.
Private Erbpachtverträge... tja, das muss dann ein gut vorbereiteter Vertragsentwurf sein. Erbpacht auf nur wenige Jahre?
Ich wette Brief und Siegel, dass in Eurer Situation kein Darlehen zu bekommen ist.

Ich geh mal davon aus, dass es steuerliche Nachteile für die Besitzer haben wird, wenn sie jetzt verkaufen. Einigt Euch um eine Kaufsumme, dann können alle zufrieden sein.
 
N

nordanney

Wir finanzieren Erbbaurechte nur, wenn das Darlehen 10 Jahre vor Ablauf der Erbbaurechtslaufzeit komplett getilgt ist - das ist gesetzliche Vorgabe gem. Erbbaurechtsgesetz!!!
Dazu kommen noch Themen wie "zwangsversteigerungsfest" oder "Stillhalteerklärung" usw.
Ist ein komplexes Thema, aber bei der kurzen Laufzeit scheidet diese Variante eh aus :eek:
 
D

DG

Welcher Verkäufer stellt denn - ohne dass er das Grundstück verkauft hat - einem wildfremden Menschen sein Grundstück als Sicherheit zur Verfügung.
Der Bauherr schmeißt sich vor den Zug, der Grundstückseigentümer hat die Schulden an der Backe (zwar auch ein Haus, aber das will er ja nicht)!?
Nun, wenn ein Kaufvertrag geschlossen wurde, der den Grundstücksübergang regelt, der Vorgang aber nun mal - wie von mir beschrieben - aus technischen und bürokratischen Gründen viel länger dauert, als Ihr Banker bereit seid, Zinsgarantien zu halten, dann passieren eben auch solche Dinge. Ist/war in den beiden Fällen auch unproblematisch, weil alle Betriebe, die in diese Sachen involviert waren/sind, jeder für sich über Kapital in Grund und Boden von mehreren Mio. € verfügt. Dass der Eigentumsübergang dann eben 1-2 Jahre später erfolgt, interessiert da - Entschuldigung - keine Sau, auch nicht die Bank, die das finanziert.

Du sprichst hier auf von zwei gewerblichen Eigentümern, ich sehe nur einen Eigentümer, nämlich den Grundstückseigentümer (der sein Grundstück noch nicht verkaufen kann/will). Außerdem geht es hier nicht um eine Teilung ...
Die Teilung war nur als Beispiel genannt, warum es uU Gründe dafür geben kann, auf fremdem Grund zu bauen. Und ich glaube, dass das öfter vorkommt, als Du Dir vorstellen kannst. Letztlich auch nichts anderes als die Bewertung/Finanzierung bei Teileigentum.

(eine Auflassungsvormerkung kann ja z.B. auch auf eine noch zu teilende Grundstücksfläche eingetragen werden, dann kann es auch mal mehrere Jahre dauern - ist ganz normal).
Bauen auf dem Grundstück der Eltern bzw. Kinder ist noch einmal eine ganz andere Geschichte, da wird auch eine Grundschuldzweckerklärung unproblematisch sein.

In der vom TE genannten Konstellation garantiere ich Dir, dass keine Bank ein Haus auf einem fremden Grundstück finanzieren wird, da der Verkäufer (der er ja noch gar nicht ist) niemals einen Grund sehen wird, für den Hausbauer zu haften.
Natürlich sieht er einen Grund, ansonsten bräuchte man sich dem Gedanken gar nicht zu stellen. Denn der Verkäufer will schließlich, dass der Erwerber nicht abspringt und sich ein anderes Grundstück sucht, weil dieser keine Lust hat, 4 Jahre zu warten - ergo sagt der Erwerber, dass er bereit ist, auf fremden Grund zu bauen und dem Verkäufer so zu seinem Steuervorteil zu verhelfen, mit der Auflage, dass der Verkäufer dafür eben den Grund und Boden als Sicherheit zur Verfügung zu stellen hat.

Wenn der Verkäufer das nicht tut oder nicht will, springt der Erwerber eben ab oder aber der Eigentumsübergang findet zum steuerlichen Nachteil des Verkäufers sofort statt. Ob sich das Risiko rechnet, kann uns an der Stelle feierlich egal sein - man kann das so regeln. Und es gibt selbstverständlich Banken die das auch so finanzieren.

Ich würde - und das ist jetzt meine ganz persönliche Meinung - dem Verkäufer auch nicht ohne Weiteres beim Kaufpreis entgegen kommen. Warum denn auch? Er kann oder will mir das Baugrundstück erst in 4 Jahren zwecks Eigentumsübergang zur Verfügung stellen. Dadurch ergibt sich uU auch ein Nachteil oder Risiko für mich, das mich letztlich dazu verleiten könnte, mir ein anderes Grundstück zu suchen. Auf die Konstellation würde ich mich also vermutlich nur dann einlassen, wenn das Grundstück Vorteile hätte, die ich an anderer Stelle nicht finde.

MfG
Dirk Grafe
 
Zuletzt bearbeitet:
P

Payday

Vielleicht ist es dann einfach der gangbarere Weg sich den steuerlichen Nachteil der Eheleute berechnen zu lassen und das ganze auf den Kaufpreis drauf zu schlagen.
genau das ist der einfachste und sehr wahrscheinlich auch günstige weg ! zumindest mal nachfragen um wieviel euro das da überhaupt geht. wenns am ende um 5000€ geht und ihr mehrere tausend euro für pacht, 2x notar und/oder solche scherze hinlegt, kauft das grundstück lieber gleich. eventuell geht es nur um spekulationssteuer oder ähnliches. wenn die ihr grundstück wirklich loswerden wollen, werden sie euch das auch gleich verkaufen :)
 
D

DG

Hmm ... 1x Notar!? Kaufvertrag mit Übergang Rechten und Pflichten zum 31.12. 2020, Erwerber erhält bis dahin das Recht auf dem Grundstück zu bauen, "Pacht" für die 4 Jahre wird auf den Kaufpreis angerechnet, ergo kein finanzieller Nachteil für den Erwerber heute?

MfG
Dirk Grafe
 
N

nordanney

Nun, wenn ein Kaufvertrag geschlossen wurde, der den Grundstücksübergang regelt, der Vorgang aber nun mal - wie von mir beschrieben - aus technischen und bürokratischen Gründen viel länger dauert, als Ihr Banker bereit seid, Zinsgarantien zu halten, dann passieren eben auch solche Dinge. Ist/war in den beiden Fällen auch unproblematisch, weil alle Betriebe, die in diese Sachen involviert waren/sind, jeder für sich über Kapital in Grund und Boden von mehreren Mio. € verfügt. Dass der Eigentumsübergang dann eben 1-2 Jahre später erfolgt, interessiert da - Entschuldigung - keine Sau, auch nicht die Bank, die das finanziert.
Problem: Der Verkauf kann jetzt nicht erfolgen - sagt der TE. Damit ist Deine Argumentation hinfällig. Bei abgeschlossenem KV und eingetragener AV hat keine Bank Probleme, wenn die ETU erst viel später erfolgt - da hast Du völlig recht und das ist auch gelebte Praxis.

Die Teilung war nur als Beispiel genannt, warum es uU Gründe dafür geben kann, auf fremdem Grund zu bauen. Und ich glaube, dass das öfter vorkommt, als Du Dir vorstellen kannst
Nein, dass passiert nicht oft. Ich schätze, dass ich meinem Leben schon tausende Finanzierungen bis zu einem Finanzierungsvolumen von EUR 250 Mio. gesehen habe (bei verschiedenen Banken). Bauen auf fremdem Grundstück (ohne Kaufvertrag dafür) habe ich ein einziges mal gesehen.

Natürlich sieht er einen Grund, ansonsten bräuchte man sich dem Gedanken gar nicht zu stellen.
Nein, tut er nicht, da es keinen Kaufvertrag gibt - siehe oben. Damit gibt es dann auch keine Finanzierung.
 
Zuletzt aktualisiert 17.11.2024
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