Grundstückserschliessung abgelehnt

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Chrissi1288

N'abend,

also eine schriftliche Begründung müssten die dir schon noch liefern. Aber abgesehen davon, da ist eine 20 kV Freileitung direkt über dem Baufenster eingezeichnet? Das kann doch gar nicht gehen. Unabhängig davon, ob du unter so einer Leitung leben willst: Die 20 kV Masten sind relativ klein, nur so 10-14 Meter hoch. Da passt kein Haus drunter!

Wenn das also kein Fehler in dem Plan ist, kann ich die Ablehnung gut verstehen. Dafür hätte man aber auch keine 3 Jahre gebraucht, da hätten 3 Minuten gereicht.

Viele Grüße,

Andreas
N'abend,

also eine schriftliche Begründung müssten die dir schon noch liefern. Aber abgesehen davon, da ist eine 20 kV Freileitung direkt über dem Baufenster eingezeichnet? Das kann doch gar nicht gehen. Unabhängig davon, ob du unter so einer Leitung leben willst: Die 20 kV Masten sind relativ klein, nur so 10-14 Meter hoch. Da passt kein Haus drunter!

Wenn das also kein Fehler in dem Plan ist, kann ich die Ablehnung gut verstehen. Dafür hätte man aber auch keine 3 Jahre gebraucht, da hätten 3 Minuten gereicht.

Viele Grüße,

Andreas

Die Masten sowie die Leitung sind nicht mehr vorhanden.
 
hanghaus2000

hanghaus2000

Mit einem Haus 12*8m ist es schon bebaubar. Aber ich wuerde da nie bauen wollen.

Grundstueck61.JPG


Sorry habe das gestern ABend schon gezeichnet. Hat sich erledigt. Was ist denn nun die Begruendung? Oder einfach nur vom Gemeinderat abgelehnt. Ist das Grundstück im Innenbereich? Schau mal in den Flaechennutzungsplan. Fals im Außenbereich, dann sehe ich hier keine Chance.
 
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hanghaus2000

hanghaus2000

Sind denn die beiden Grundstücke bereits vereinigt?

Ich kann Dir nur empfehlen die Fragen von @Escroda ernst zu nehmen. Besser kann Dir hier keiner helfen.
 
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Chrissi1288

Mit einem Haus 12*8m ist es schon bebaubar. Aber ich wuerde da nie bauen wollen.

Anhang anzeigen 63415

Sorry habe das gestern ABend schon gezeichnet. Hat sich erledigt. Was ist denn nun die Begruendung? Oder einfach nur vom Gemeinderat abgelehnt. Ist das Grundstück im Innenbereich? Schau mal in den Flaechennutzungsplan. Fals im Außenbereich, dann sehe ich hier keine Chance.
Ist noch im Außenbereich,daher ja der Antrag auf Erschließung. Dies war nir ein grober Grundriss der Gemeinde.Dies wäre die Fläche die bebaut werden kann. Im Prinzip soll das Haus aber Baugleich zum Nachbar gebaut werden.Kleiner Bungalow.
 
hanghaus2000

hanghaus2000

Beantworte doch bitte meine 2. Frage auch.

Bauen im Außenbereich erfordert eine Erschliessung. Die ist mMn nicht vorhanden, falls Ihr die Grundstück nicht vereinigt habt. Also nicht genehmigungsfaehig. Du sagst doch das schmale Grundstück ist erschlossen?
 
Zuletzt aktualisiert 24.12.2024
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