E
Escroda
Ich schon. Na gut, nicht wissen aber vermuten. Durch die 2017 erfolgte Novellierung des Baugesetzbuch mit Ergänzung des §13b im Fahrwasser der sogenannten Flüchtlingskrise hat sich die Verwaltung einen einfacheren Verfahrenablauf erhofft, indem sie nicht die vorhandene Innenbereichssatzung ergänzt, sondern vom neuen Paragrafen Gebrauch macht. Das war offensichtlich eine Fehleinschätzung.Warum das ganze so lang gedauert hat weiß ich ja selbst nicht.
Klingt wie ein Angebot von Don Vito Corleone.Kurzes Schreiben an den Bürgermeister der den Antrag dann an die Verwaltung weiterleitet.
Na dann lichtet sich der Nebel ja langsam. Da scheint jemand in der Politik besser vernetzt zu sein als Du.Aufgrund von Beschimpfungen,unerlaubten Betreten meines Grundstücks und einem Zaun den wir rechtens erichtet haben weil der nette Nachbar sein Holz etc. dort gelagert hat, sind wir in einem hin und her beim Anwalt, und auch mittlerweile Schiedsmann.
Nein. Es gibt eine Innenbereichssatzung, die aber genau am begehrten Baugrundstück endet. Die Verwaltung wollte zunächst den Geltungsbereich ergänzen, bevor das Baugesetzbuch den scheinbar einfacheren Weg eröffnete. So schwenkte man um und eröffnete das Bebauungsplan-Verfahren, welches Ortsrat und Gemeinderat zunächst einstimmig (!) unterstützten.Es ist doch trotzdem im Außenbereich.
IMHO hätte es ohne zwischenmenschliche Abgründe eine Lösung ohne Verlierer geben können.
Die Nachbarn im Westen tauschen einen schmalen Streifen innerhalb des Satzungsbereichs gegen eine große Fläche im Süd Westen ihres Grundstücks. Das Bauvorhaben rückt 20m näher zur Straße, was die Erschließung kostengünstiger macht.
Die Chance auf rationalen Gedankenaustausch scheint vorbei. So werden aus zwei Gewinnern, drei Verlierer.Auch will ich mich nicht vom Nachbar unterkriegen lassen