Doch.
Hat es bereits gegeben. Wenn Du sie nicht verstehst, frage nach. Wenn Du sie nicht erkennst, habe ich keine Lösung.
Die Ratschläge sind aber auch vom Input abhängig. Und der sieht von hier so aus: Vor vier Jahren wurde ein formloser schriftlicher Antrag beim Bürgermeister gestellt, ein Grundstück zu erschließen. Daraufhin hat der Bürgermeister die Gemeindeverwaltung beauftragt, sich um das Anliegen zu kümmern. Eine Gemeindeverwaltungsmitarbeiterin hat dann angerufen und geraten, den Gemeinderatssitzungen fern zu bleiben, sich zu gedulden und das schmale Grundstück zu kaufen. Und vor gut einem Jahr hat dann jemand von der Gemeinde angerufen und gesagt, dass der Gemeinderat gegen den Antrag gestimmt hat. Seitdem ist nichts passiert, außer dass der Streit mit dem Nachbarn eskaliert.
Du merkst hoffentlich selber, dass hier ein paar entscheidende Fakten fehlen. Das zeigt sich einerseits darin, dass dies keinem üblichen Verwaltungshandeln entspricht, andererseit an kleinen Satzfetzen von Dir:
Wenn Du Dich darüber wunderst, muss ja mal jemand mit Dir über Kosten und deren Übernahme gesprochen haben oder gar einen Vertrag geschlossen haben.
Was genau war seltsam?
Was wurde alles aufgesetzt?
Du kennst die Einfriedungsregeln des Nachbarrechts? Die sind gar nicht mal so einfach bei Eurer Grundstückskonstellation.
in #'1 war es noch
Wer hat die denn mit was beauftragt und auf welchen Fachgebieten haben sie Erfahrung?
Wobei absichern?
Also hat doch mal jemand erwähnt, dass noch etwas anderes als nur der Antrag genehmigt werden muss.
Braucht er auch nicht. Es reicht die Verbindung zu einem Ratsmitglied - jedenfalls ist es nicht unwahrscheinlich, dass seine Vorsprache zum Wandel vom einstimmigen Beschluss für den Bebauungsplan in 2017 zur einstimmigen (hier wörtlich, da sich alle anderen ja enthalten haben) Ablehnung geführt hat.
Hier ist einiges seltsam. Und ja, nicht nur bei Dir. Das fängt schon mit den im Ratsinformationssytem fehlenden Erstentwürfen an, geht über fehlende Anlagen mit den Abwägungsergebnissen und unerklärliche Sinneswandlungen von Ratsmitgliedern, bis zu fraktionsübergreifenden Stimmenthaltungen (6 von 7 Stimmberechtigten!).