Grundstückserschliessung nachträglich-wann Rechnungsstellung?

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Grillhendl

Hallihallo,

auf der Suche nach Erleuchtung bin ich hier gelandet. Es geht um die Grundstückserschliessung:

Folgender Sachverhalt:

ich habe im Außenbereich ein Haus auf einem unerschlossenen Grundstück bauen wollen. Vor Abgabe des Bauantrags habe ich mit der Gemeinde gesprochen: "Erschließung wäre kein Problem". Kosten: "kriegen wir schon hin. Es gäbe eine Tabelle mit den Herstellungsbeiträgen auf der Gemeindehomepage".... ok.

Baugenehmigung kam am 15.08.19
Anfang Dez. wurde mit der Erschließung begonnen und Mitte Dez 19 abgeschlossen. Haus wird jetzt seit Juli 2020 von uns bewohnt.

Allerdings: das eigentliche Baugrundstück wurde nicht erschlossen, sondern ein benachbartes Fremdgrundstück. Begründung der Gemeinde: die letzten 25m wären ihnen zu viel gewesen.... Wir haben dies dann in Eigenleistung gar resterschlossen.

Bis zum heutigen Tag ist keine Rechnung über die Erschließung gekommen. Wie lange hat so etwas bei euch gedauert?

Und: ich frage mich, welchen Kostenfaktor sie hernehmen: das tatsächlich erschlossene (Fremd-)Grundstück, welches gerade mal 200 qm groß ist oder das unsrige mit 1200 qm ?

Direkt nachfragen will ich nicht mehr, da ich Angst habe "schlafende Hunde" zu wecken.
 
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Octrineddy

Die Gemeinde sollte eine Erschließungsbeitragssatzung haben, die ist nach §§ 127 - 135 Baugesetzbuch Pflicht (insbesondere § 132.)
Dein Posting verstehe ich so, dass du dich mit deiner "selbst hergestellten" Straße an die öffentliche Anlage anschließt? Das wäre für mich dann ein Fall von § 129 Abs. 1 S. 2 Baugesetzbuch.

Die Verjährung der Forderung tritt ein, wenn nach 4 Jahren nach Eintritt der sachlichen Beitragspflicht kein Bescheid bei dir eingetrudelt ist. (Es gibt da natürlich wieder Ausnahmen...)
 
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Grillhendl

Die Gemeinde sollte eine Erschließungsbeitragssatzung haben, die ist nach §§ 127 - 135 Baugesetzbuch Pflicht (insbesondere § 132.)
Dein Posting verstehe ich so, dass du dich mit deiner "selbst hergestellten" Straße an die öffentliche Anlage anschließt? Das wäre für mich dann ein Fall von § 129 Abs. 1 S. 2 Baugesetzbuch.

Die Verjährung der Forderung tritt ein, wenn nach 4 Jahren nach Eintritt der sachlichen Beitragspflicht kein Bescheid bei dir eingetrudelt ist. (Es gibt da natürlich wieder Ausnahmen...)
Vielen dank für deine Antwort. Ich kapier zwar dieses Juristendeutsch nicht so ganz, aber zumindest hätte ich was an der Hand, wenn man die kompletten Kosten nun auf uns umwälzen wollen würde.

Es gibt auf der Homepage eine Tabelle über die Herstellungsbeiträge, anhand derer habe ich mal für den schlechtesten Fall durchkalkuliert. Da wäre ich bei der 1220 qm Version bei ca. 6000Euro Erschließungskosten. Die 200 qm wären dann entsprechend weniger.

Nur hab ich jetzt von einem Bekannten (anderes Bundesland) mitbekommen, dass er über 80.000 Euro Erschließungskosten hatte. Dies war aber vorher bekannt und auch notariell im Grundstücksverkauf mit geregelt. Und jetzt hab ich halt auch die Angst, dass es aus unbekannten Gründen vielleicht 5-Stellig werden könnte.
 
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Octrineddy

6000€ Erschließungsbeitrag wäre recht günstig, da passt die Zahl von deinem bekannten schon besser. Es kommt natürlich immer darauf an, was für (Größe, Ausnutzbarkeit, evtl. Frontmeter,...) Grundstücke mit der Erschließungsanlage erschlossen werden. In dem letzten Neubaugebiet, was ich berechnet habe, lag man bei 1200qm bei knapp über 100.000€ E-Beitrag.
 
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Grillhendl

mir konnte halt keiner auf der Gemeinde was genaues sagen. Fakt ist, dass vor zwei Jahren in dem Dorf eine Dorferneuerung stattgefunden hatte und das damals (hätten wir es schon gewusst, dass wir da bauen wollen) quasi für "lau" bekommen hätten. Und das damalig zur Verfügung stehende Geld ist nicht aufgebraucht worden (freilich, das ist abgeschlossen und quasi dann in einen andren Topf gewandert).

Bau uns liegt der qmPreis für ein voll erschlossenes Grundstück auf dem Dorf bei 29Euro pro QM. Da wären dann halt 100.000 für die Erschließung jetzt der Hammer.... Weisst was ich meine ? vor allem, da mein Grundstück ja nicht mal erschlossen wurde.

Die haben quasi nur ihren eigenen Schotterweg aufgegraben, die Versorgungsleitungen um 50m verlängert und wollten die Enden da auch lassen. Aber irgendwie hat die Baufirma die Grenzen net gesehen und dann 6m in das Fremdgrundstück das Ende gebastelt. Die restlichen 25 m haben wir durch das Fremdgrundstück bis zu unserem Haus selbst durchgezogen.

ach so ein Dilemma, komplette Bau ist abgeschlossen und dieser Punkt, der immeroch in der Luft hängt macht mich echt Sorgen
 
Zuletzt aktualisiert 24.12.2024
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