Grundstückskauf an spätere Bebaubarkeit knüpfen?

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Zuletzt aktualisiert 19.12.2024
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HeißerWai

Und es ist ja schließlich der Vk, der hier so tut, als wäre der Stempel nur noch Formsache und sein Wunschvorgehen sicher umsetzbar. Dann sollte er das ruhig auch garantiebewehren - aber wie gesagt, Schnee von gestern, Luftschloß gewesen.
Vom Grundstück bin ich (noch) nicht abgerückt, lediglich von dem betreffenden Hausanbieter.
Ich werde zum Grundstück nochmal ein separates Thema eröffnen wenn das ok ist, um nochmal ein paar genauere Einschätzungen zu bekommen, auf was ich mich hier einlassen würde.
 
H

hampshire

Andersherum (Käufer soll erstmal bezahlen und darf dann hoffen, dass die Bebauung auch tatsächlich so realisiert werden kann wie ihm vom VK versprochen wurde) ist es doch ebenso wenig „fair“?
Eine Eigenschaft des Grundstückes zu versprechen, obwohl diese nicht amtlich sicher ist, ist auch keine feine Art, da hast Du recht. Das hatte ich nicht so verstanden und so würde ich auch niemandem ein Angebot machen.

Solltest Du eine Garantie erhalten - wie ist dann die Bezahlung oder Vermeidung der Kaufnebenkosten geregelt?
 
H

HeißerWai

Solltest Du eine Garantie erhalten - wie ist dann die Bezahlung oder Vermeidung der Kaufnebenkosten geregelt?
Das frage ich mich eben auch - ich fürchte da kann es eigentlich keine praktikable Lösung geben:
A) der Kauf (Grundbuch) so lange in der Schwebe gehalten, bis der Bauantrag genehmigt ist -> wird sich der Verkäufer nicht drauf einlassen bzw. ich hätte keine Lust auf eine harte Frist, bis zu der dann die Planung schnell-schnell durchgezogen werden muss
B) der Verkäufer räumt eine Option zur Rückabwicklung des Kaufs ein - da werden Notar/FA sicherlich zwei Mal ihren Anteil haben wollen
 
Zuletzt aktualisiert 19.12.2024
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