Richtig ist zwar, dass sie bei einer Scheidung den Zugewinn erhalten wird. Allerdings besteht der Zugewinn nur aus einem GELDwert und nicht aus Gegenständen und/oder Immobilien. Zudem wird das Vermögen als Ganzes gewertet, also nicht nur die Immobilie gesondert betrachtet. Den Zugewinn errechnet man so: Anfangsvermögen (Vermögen minus Schulden zum Zeitpunkt der Heirat) minus Endvermögen (Vermögen minus Schulden zum Zeitpunkt der Scheidung) = Zugewinn. Von der Differenz bekommt jeder Ehegatte die Hälfte. Der Wert der Immobilie spielt da zwar mit rein, aber das restliche Vermögen ebenso. Sie bekommt also nicht zwangsläufig die Hälfte des Hauswertes, schon gar nicht, wenn der Kredit noch läuft.
Ohne Grundbucheintrag wird deine Frau nicht Eigentümerin des Hauses. Sie soll also mit ihrem Vermögen mit für das Haus bezahlen, ihr gehört aber nichts davon. Der Zugewinnausgleich besteht wie gesagt nur aus einem finanziellen Ausgleich. Die Hälfte des Hauses gehört ihr also im Falle einer Trennung NICHT, das Haus würde also auch im Falle einer Trennung ALLEINE dir gehören, du müsstest sie ggf. lediglich finanziell auszahlen je nach finanzieller Situation (Zugewinn).
Ich kann nicht ganz nachvollziehen, warum du überlegst, sie nicht ins Grundbuch schreiben zu lassen. Das finde ich deiner Frau gegenüber nicht gerecht. Da sie mit für die Schulden haften soll, sollte ihr auch ein Anteil vom Haus gehören. Das ist die einfachste Lösung, um sie sowohl im Trennungsfall als auch im Sterbefall besser abzusichern.
Freut mich, dass du dem Makler nun auch die Daten deiner Frau geben willst. Sag ihm auch, zu welchem Anteil jeder von euch Eigentümer werden soll (üblich ist jeweils 1/2, aber auch jede andere Konstellation ist möglich). Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchgebühren fallen eh an, egal ob du allein ins Grundbuch kommst oder ihr beide zusammen.