Grundstückseigentümer hatte meinem Verständnis nach ursprünglich selbst Kontakt zum Vertriebsleiter/Fertighausfirma aufgenommen, da mehrere noch unerschlossene Grundstücke verkauft werden sollen und der Vertriebsleiter auch die Erschließung gewissermaßen koordiniert.
Auszug aus Juriforum: Die Erschließung eins Grundstückes ist gemäß § 123 Baugesetzbuch Aufgabe der
jeweiligen Gemeinde, wobei zu beachten ist, dass gemäß § 123Abs. 3 Baugesetzbuch kein rechtlicher Anspruch auf Erschließung besteht, selbst wenn ein Bebauungsplan die Erschließung vorsieht.
Bin gespannt was sich in eurem Fall ergibt.
Falls Du die Flurstücksnummer hast, kannst Du selbst schon bei dem Bauamt der Gemeinde nachfragen, ob das Grundstück erschlossen ist und wenn nicht, ob man schon was weiss wie lange das dauern "könnte".
Die sind nämlich sehr freundlich, wenn der evtl. zukünftige Bauherr vorher schon fragt und sie nicht vor vollendete Tatsachen gestellt werden.
Dabei kannst auch gleich klären, ob Dein Wunschhaus z.B. Stadtvilla mit zwei Vollgeschossen und Walmdach gebaut werden darf oder nur ein 1,5er Satteldachhaus und vielleicht noch Gauben erlaubt sind.
Ob Du Dein Gartenhaus hinten im Garten aufstellen darfst oder nur direkt am Haus und so Sachen, die einen beim Hausbau sehr interessieren.
Wie z.B. auch ob man nur eine 80 cm Hecke ums Haus herum pflanzen darf und wenn man nicht sein Leben lang auf dem Präsentierteller sitzen will, mit dem Sichtschutz von der Grundstücksgrenze wegblieben muss.
Dann kann man sich die ganzen Planerein evtl. sogar sparen.
Bauvoranfrage kann jeder machen, dafür muss man kein Grundstückseigentümer sein.
Klingt irgendwie danach, als hätte einer Ackerland und träumt davon, durch Bauplatzverkauf reich zu werden. Und die Machbarkeit sollen die Käufer zahlen.