Wow, hier ist ja was los! Vielen Dank für die zahlreichen Beiträge, ich versuche mal etwas zu sortieren (da jetzt ja auch einige Punkte hervorgehoben wurden, die nicht unbedingt mit der eigentlichen Frage zusammenhängen, aber natürlich trotzdem wertvolles Feedback für mich sind im Sinne des "Projekt Hausbau")...
Risiko tendiert gegen 0, da ja tatsächlich keine Bindung an Baufirma. Lass in den Kaufvertrag aufnehmen, dass das Grundstück ohne Bindung verkauft wird und das war es auch schon.
Ok, darauf werde ich auf jeden Fall versuchen zu achten.
Vorvertrag vor Planung riecht gut.
Vorvertrag vor Grundstückskaufvertrag müffelt.
Vielleicht ist der Begriff "Vorvertrag" anders belegt als ich es gemeint habe. Einen konkreten Vertrag habe ich auch noch nicht vorliegen, es wurde nur mündlich "angekündigt". Meinem Verständnis nach, und das würde ich so auch generell akzeptieren, geht es lediglich darum, dass Fertighausfirma/Architekt sich absichern wollen, falls wir uns am Ende entscheiden sollten, doch mit einer anderen Firma zu bauen. Es stand hier eine Entschädigungssumme von max. 3-4000€ im Raum. Ich würde das als legitim sehen, sofern uns die Planungsleistung dann auch zusteht, d.h. wir würden mit einer anderen Baufirma nicht wieder bei Null anfangen müssen mit der Planung.
Auf keinen Fall würde ich einen Vertrag unterschreiben wollen, der mich in irgendeiner Weise generell verpflichtet, mit dieser Firma zu bauen (beispielsweise wenn es mit diesem Grundstück am Ende doch nicht klappen sollte). Letzteres meinte ich mit
Einen Bauvertrag würden wir natürlich erst nach Grundstückskauf unterschreiben,
Der Verkäufer soll das Grundstück gefälligst selber parzellieren, bevor er es verkauft (wann er es vermessungsmäßig abmarkt, ist eine andere Frage). Die GbR-Lösung ist nicht nur abwicklungstechnisch eine m.E. hier unnötige Komplikation.
So wie ich es verstehe, will der Verkäufer aus steuerrechtlichen Gründen das Grundstück erst nach dem Verkauf teilen. Ich meine, die Argumentation war, dass es so als Privatverkauf durchgeht und sonst als gewerbliches Geschäft anzusehen wäre?
Das befürchtete Koppelgeschäft sehe ich also wie bisher beschrieben nicht, wohl aber einen kleinen Sack gelber Lämpchen ob des Procederes, und Dich noch entmythisierungsbedürftig. Wer naiv ist, wird gefressen.
Vielleicht bin ich hier tatsächlich naiv? Zumindest wurde es uns bisher immer so verkauft, dass der Kauf über GbR eine reine Formalie sei, und für uns keine Nachteile mit sich bringt...
Ich würde mir auch meine Bonität nicht damit verderben wollen, eine gemeinsame Personengesellschaft mit meinen künftigen Nachbarn einzugehen (selbst wenn das alles meine Klassenkameraden und Mitkonfirmanden gewesen wären und jetzt noch mit mir bei der Feuerwehr sind nicht). Die Teufelspakte, zu denen manche Leute bereit sind wenn eine Chance auf einen Baugrunderwerb winkt, haben teils ziemlich bedenkliche Formen. Bauwunsch frißt Hirn. Ich würde übrigens auch nicht als Auseinandersetzungsguthaben aus einer Grundstücksgesellschaft das längs liegende hinten links zugelost bekommen wollen, wenn mir das quer liegende vorne rechts gefiele.
Könntest du den Punkt mit der Bonität bitte nochmal etwas genauer erläutern? Mein Verständnis war bisher so, dass die GbR eigentlich nur für den Verkauf an sich existiert, im GbR Vertrag genau festgehalten ist, wer welches Grundstück zu welchem Preis erhält, und nach der Aufteilung die GbR
Es gibt auch die Möglichkeit einer Privaterschließung, gerne genommen von Bauträgern die ein größeres Grundstück in die Hand bekommen. Das bedeutet der Bauträger baut eine Straße die die einzelnen Grundstücke erschließt und macht seine Kunden zu Eigentümern der Erschließungstraße. Diese sind dann für alles zuständig was sonst in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinde fällt, z.B. Winterdienst, Verkehrssicherungspflicht, Sanierung
Es ist tatsächlich so geplant, dass eine Stichstraße privat errichtet wird, die Kosten und "Besitzanteile" an dieser Straße werden unter den Käufern aufgeteilt. Bzgl. Winterdienst etc. hatte ich mir auch schon überlegt, hier werde ich auf jeden Fall nochmal nachfragen wie das gedacht ist.
Ist die Erschließung per Privatstraße wirklich so ein Tabu?
Danke!