Grundstückskauf von Marktgemeinde - Internet-Garantie, Grundflächezahl, Finanzierung....

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Zuletzt aktualisiert 13.11.2024
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Otus11

Habe mittlerweile Rückmeldung seitens der Gemeinde. Das mit den 0,35 sei schon korrekt, Ausnahmen im Bebauungsplan für Nebenfläche gibt es keine.

Daher nochmal die Frage an alle Experten:

Wie soll man da dann überhaupt ein Haus bauen?!
Antwort:
Indem man § 19 Absatz 4 Satz 2 Baunutzungsverordnung (Baunutzungsverordnung) kennt, liest und anwendet....

"Die zulässige Grundfläche darf durch die Grundflächen der in Satz 1 bezeichneten Anlagen bis zu 50 vom Hundert überschritten werden, höchstens jedoch bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8; weitere Überschreitungen in geringfügigem Ausmaß können zugelassen werden"

:)

Aber Obacht - dann gibt es da ja noch Satz 3 und 4....
:eek:
 
Zuletzt bearbeitet:
DReffects

DReffects

Ich geb mir echt mühe flexibel zu sein - sprach inzwischen auch mit einem Planer. Der hatte ebenfalls große Bedenken.

Der Plan zwingt dazu, pro Wohneinheit zwei und pro Gewerbeeinheit nochmal einen Stellplatz zu bauen. Stellplätze vor den Garagen zählen außerdem nicht als Stellplätze im Sinne des Bebauungsplan, da Garage und Platz davor nicht parallel nutzbar ist. Daher muss der dritte Stellplatz neben den Platz vor der Garage. Ich nutze den ohnehin schon doppelt als "weg zum Hauseingang / Stellplatz".

Ausgehend von einem Normstellplatz mit 2,3 Metern Breite und 6m Länge sind das 41qm. Das Baufenster zwingt zudem dazu, die Garage nicht an die Grundstücksgrenze zu bauen. Die Flächen vor der Garage und den Stellplatz unbefestigt zu gestalten erlaubt der Plan ebenfalls nicht.

Wie gesagt: ein 120-140qm Wohnfläche-Haus hat 10x10 Meter, dazu die Stellplätze/Garage und die erlaubte Grundfläche ist ausgeschöpft bzw. überschritten.
Klar, bei der Terrasse kann man zurückfahren - bringt nur nix, da ja eben schon mit Garage, Stellplatz und Haus die Geschossflächenzahl überschritten ist.
 
DReffects

DReffects

Antwort:
Indem man § 19 Absatz 4 Satz 2 Baunutzungsverordnung (Baunutzungsverordnung) kennt, liest und anwendet....

"Die zulässige Grundfläche darf durch die Grundflächen der in Satz 1 bezeichneten Anlagen bis zu 50 vom Hundert überschritten werden, höchstens jedoch bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8; weitere Überschreitungen in geringfügigem Ausmaß können zugelassen werden"
Hierzu sagte die Gemeinde: Nein, das ist nicht so, weil auch so nicht im Bebauungsplan angegeben. Das hatte ich schon durch...
 
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Otus11

Hierzu sagte die Gemeinde: Nein, das ist nicht so, weil auch so nicht im Bebauungsplan angegeben. Das hatte ich schon durch...
Wie das?
Eingangs heißt es bei dir:

"Einen fertigen Bebauungsplan gibt es noch gar nicht".

Sinn macht die Aussage der Gemeinde nur, wenn sie jetzt schon weiß, dass sie im künftigen Bebauungsplan von dieser Ausnahmemöglichkeit abweichen wird. Also besagte Sätze 3 und 4 von § 19 IV Baunutzungsverordnung ....

Dann wird alles sehr klein....
 
DReffects

DReffects

Das hat sich im Gespräch mit der Gemeinde inzwischen auch als falsch herausgestellt. Der Bebauungsplan ist seit März 2015 final und entspricht dem Dokument das mit vorliegt, das nur nicht mit "Bebauungsplan" betitelt wird :(
 
Zuletzt aktualisiert 13.11.2024
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