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Otus11
Antwort:Habe mittlerweile Rückmeldung seitens der Gemeinde. Das mit den 0,35 sei schon korrekt, Ausnahmen im Bebauungsplan für Nebenfläche gibt es keine.
Daher nochmal die Frage an alle Experten:
Wie soll man da dann überhaupt ein Haus bauen?!
Indem man § 19 Absatz 4 Satz 2 Baunutzungsverordnung (Baunutzungsverordnung) kennt, liest und anwendet....
"Die zulässige Grundfläche darf durch die Grundflächen der in Satz 1 bezeichneten Anlagen bis zu 50 vom Hundert überschritten werden, höchstens jedoch bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8; weitere Überschreitungen in geringfügigem Ausmaß können zugelassen werden"
:)
Aber Obacht - dann gibt es da ja noch Satz 3 und 4....
:eek:
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