Selbst wenn dem so ist....m.E. hat der Makler hier den Auftrag gegeben....das wird nicht die Welt sein. Weg mit Schaden oder aber: dieser Notar macht seine Arbeit und erklärt seinem Klienten, was da steht, zeigt ihm Alternativen auf etc. Und der Klient muss wissen, was er will und nicht will. Was will er bezahlen? Was nicht? Vermessung zum B.: Üblich ist eine aussernotarielle Nebenabrede, das man sich diese Kosten teilt. Sie gehören nicht in den Vertrag und bleiben bei grunderwerbsteuer schön außen vor. Bei unvermessenem Land gehört eine Zeichnung zum Vertrag, damit klar ist, was verkauft wird, wieviel m längs und breit.
Die Vermessungskosten sind nicht ohne, weil ja nicht nur Grenzsteine gesetzt werden, sondern auch ein neues Flurstück gebildet wird und das Kataster geändert werden muss. Dagegen sin ein zwei qm Unterschied zwischen Papierangabe und Realität nichts. Es sei denn, es ist Land in Citylage....aber dann würden die Beteiligten Profis sein und hier nicht rumfragen. -
Fazit: Der Klient muss nun Klartext reden. Es geht bei Geschäften auch um Würde, was Makler und Notare leider zu oft vergessen, da sitzt der dumme Willy, da machen wir mal zackzack und gut, wollen wir nachher noch ne Runde Tennis, Franz? Karsten