Grundstückskaufvertrag so OK und rechtens?

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Zuletzt aktualisiert 26.11.2024
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lin0r87

lin0r87

Da hat Karsten schon recht. Den Vertrags setzt ja euer Notar auf. Dh. er kennt Ihn und kann den Vertrag erklären.

Euch liegt ja scheinbar schon ein Vertragsentwurf vor. Warum macht Ihr nicht einen Termin mit eurem/dem Notar aus? Dafür bekommt er ja auch eine Stange Geld.

Und macht euch keinen Kopf, es gibt keine doofen Fragen. Wenn Ihr meint, dass z.B. die Grundstücksteilung im Vertrag nicht genügend geregelt ist, dann Veto einlegen und um Korrektur bitten. Denn mit aufgedröselten Abkürzungen ist es ja nicht getan. Das ist wie mit dem Arbeitszeugnis, dort erkennt man auch nicht auf anhieb ob nachteilig formuliert wurde.

Also ab zum Notar :)
Also der Punkt ist, falls etwas nicht stimmen sollte, wie wir uns das vorstellen, dann zahlen wir den Notar schon.

Ein Punkt ist halt, dass die Grundstücke noch vermessen werden müssten und Plus/ Minus 2-3 m2 fehlen könnten. Der Preis jedoch ist ein Festpreis und es gibt keine Änderungen.
Das ist eins der Dinge die uns stören.
Sorry, aber, es geht hier um ne Menge Geld.

1. Ansprechpartner ist der Notar. Keine Frage ist zu doof ihn zu fragen; schließlich bekommt er ne Menge Geld. Allerdings sollte man die Frage nicht erst bei der Termin der Unterzeichnung stellen.

2. Ein Notar ist zu neutralität verplfichtet, sprich keine Partei.



hört sich nach einem Fall an, in dem es Sinn man vertragsrechtliche Unterstützung zu holen. Das wäre dann ein RA eures vertrauens.
Der Notar zitiert doch das, was der Verkäufer möchte. Also ticken Pro Verkäufer?

Ein RA des Vertrauens möchte gerne an die 300€ für diese Überprüfung haben. Denn der Aufwand soll der sein, wie beim Notar.
 
Z

Zaba12

Also der Punkt ist, falls etwas nicht stimmen sollte, wie wir uns das vorstellen, dann zahlen wir den Notar schon.
Ähm... wir reden schon von einem Kaufvertrag denn ein Notar erstellt hat, oder?

Ein Kaufvertrag ohne notarielle Beurkundung ist ungültig.
Dh. alles was dir der Verkäufer auf ein Blatt Papier oder eine Serviette schreibt, auch wenn Ihr beide unterschreibt ist ungültig.

Ihr kauft hier kein Auto, TV oder Handy.
 
Nordlys

Nordlys

Der Käufer beauftragt und bezahlt den Notar in D. Immer. Also sucht er ihn auch aus.
Der Notar gestaltet den Vertrag genau so, wie es beide! Parteien möchten. sonst würde eine der beiden ja auch nicht unterschreiben. er gestaltet nichts Rechtswidriges oder den Anderen grob Übervorteilendes.
Vermessung: Wer zahlt die? Das müsst ihr - Käufer und Verkäufer-aushandeln. der Notar schreibt, wie ihr es wollt.
Ergebnis der Vermessung:
Entweder Festpreis oder- falls gewünscht- ihr definiert qm Preis mit dem Risiko, ggf. auch nachzahlen zu müssen, weil die Vermessung ja auch zugunsten des Vk. ausgehen kann. Wegen 2-3 qm lohnt doch der Aufwand nicht.
Wie gesagt: Redet mit dem Notar. Wenn es Euch alles zu windig ist: dann platzt die Sache eben.
 
lin0r87

lin0r87

Ähm... wir reden schon von einem Kaufvertrag denn ein Notar erstellt hat, oder?

Ein Kaufvertrag ohne notarielle Beurkundung ist ungültig.
Dh. alles was dir der Verkäufer auf ein Blatt Papier oder eine Serviette schreibt, auch wenn Ihr beide unterschreibt ist ungültig.

Ihr kauft hier kein Auto, TV oder Handy.
Der Makler bzw. Verkäufer hat einen Notar ausgesucht bzw. beauftragt.
Wir sind die Personen,die eine Unterschrift geben sollen.

Der Käufer beauftragt und bezahlt den Notar in D. Immer. Also sucht er ihn auch aus.
Der Notar gestaltet den Vertrag genau so, wie es beide! Parteien möchten. sonst würde eine der beiden ja auch nicht unterschreiben. er gestaltet nichts Rechtswidriges oder den Anderen grob Übervorteilendes.
Vermessung: Wer zahlt die? Das müsst ihr - Käufer und Verkäufer-aushandeln. der Notar schreibt, wie ihr es wollt.
Ergebnis der Vermessung:
Entweder Festpreis oder- falls gewünscht- ihr definiert qm Preis mit dem Risiko, ggf. auch nachzahlen zu müssen, weil die Vermessung ja auch zugunsten des Vk. ausgehen kann. Wegen 2-3 qm lohnt doch der Aufwand nicht.
Wie gesagt: Redet mit dem Notar. Wenn es Euch alles zu windig ist: dann platzt die Sache eben.
Also wir dürfen den Notar im Ort nehmen?

Die Vermessung sind unsere Kosten. Die ein paar qm tun uns ja nicht weh, hätte aber sein können das man ggf. ein paar hundert Euro sparen könnte
 
Zuletzt aktualisiert 26.11.2024
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