Der Käufer beauftragt und bezahlt den Notar in D. Immer. Also sucht er ihn auch aus.
Der Notar gestaltet den Vertrag genau so, wie es beide! Parteien möchten. sonst würde eine der beiden ja auch nicht unterschreiben. er gestaltet nichts Rechtswidriges oder den Anderen grob Übervorteilendes.
Vermessung: Wer zahlt die? Das müsst ihr - Käufer und Verkäufer-aushandeln. der Notar schreibt, wie ihr es wollt.
Ergebnis der Vermessung:
Entweder Festpreis oder- falls gewünscht- ihr definiert qm Preis mit dem Risiko, ggf. auch nachzahlen zu müssen, weil die Vermessung ja auch zugunsten des Vk. ausgehen kann. Wegen 2-3 qm lohnt doch der Aufwand nicht.
Wie gesagt: Redet mit dem Notar. Wenn es Euch alles zu windig ist: dann platzt die Sache eben.