Grundstücksplanung von Einfamilienhaus mit Doppelgarage

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B

Birdie84

Hi Freunde,

Ich hätte folgende Frage:

Wie würdet Ihr auf diesem Grundstück ein Einfamilienhaus inklusive Keller Hof und Garten planen?

Anhang: Plan mit zwei Grundstücken. Es handelt sich jedoch nur um das "linke" Grundstück, welches bebaut werden soll.
Geplantes Haus: 8 x 10-11m
Ausrichtung: Plan oben ist Norden
Grundstücksbreite: 12 m

Da das rechte Grundstück auf dem Bild meinen Eltern gehört dürfte ich komplett Ihre Grundstücksgrenze bauen.
Das möchte ich jedoch nicht unbedingt und würde daher gerne ca. 1m von der Grenze weg bleiben.

Ich freue mich auf eure Meinungen und Vorschläge.

Schönen Gruß

Birdie
grundstuecksplanung-von-efh-mit-doppelgarage-309174-1.jpg
 
tomtom79

tomtom79

Ob du 1 Meter weg bleibst oder 3 rechtlich ist es das gleiche eine Baulast im Grundbuch deiner Eltern muss eingetragen werden.
 
O

Obstlerbaum

Wo ist die Straße? Wo stehen andere Gebäude? Hat das Grundstück ein Gefälle?

Norden oben ist schonmal super - kriegen viele hier nicht hin...
 
11ant

11ant

Planoben ist auch die Straße ?
Warum sind mitten in den langen Seiten nochmals Messpunkte, ist der Grenzverlauf nicht ganz gerade ?

Die Eltern könnten ihr Flurstück überhaupt nicht mehr bebauen, nach der Abstandsffächenübernahme ginge da garnichts mehr.

Aber auch mit Grenzbebauung nach "rechts" ginge auf Deinem Grundstück wenig: in der Breite schon´mal nur 8,98 m (plus 3 m Grenzgarage nach "links").

Das Flurstück mit dem der Eltern zu vereinigen, brächte erheblich mehr Bebaubarkeit. Einen Bebauungsplan vermute ich ´mal als nicht vorhanden, nach den Flurstücksmaßen vermute ich eine noch nicht erfolgte Umlegung. Hat das denn so überhaupt schon Baulandstatus ?

Edit: ich sehe gerade, Du hast ja eigentlich schon einen Thread dazu: https://www.hausbau-forum.de/threads/efh-sinnvoll-auf-Grundstück-platzieren.13645/
 
Zuletzt bearbeitet:
Y

ypg

Die Eltern könnten ihr Flurstück überhaupt nicht mehr bebauen, nach der Abstandsffächenübernahme ginge da garnichts mehr.
Das sehe ich auch so. Diese Teilung macht nur bei einer Doppelhausbebauung Sinn.
Es ist ja prinzipiell egal, wem das Grundstück daneben gehört: zwar würden Dir die Eltern die Abstandsfläche genehmigen und auf dem ihrigen Grundstück eintragen lassen, aber sie könnten nichts mehr mit diesem Grundstück anfangen. Wenn sie es für Notzeiten oder so behalten wollen, würde es „nicht bebaubar“ kaum noch Wert besitzen... vielleicht als Pachtland für ne Pferdekoppel oder als Blumenwiese oder so.
Für Euch bedeutet es dennoch, dass Ihr ein handtuchschmales Grundstück bebaut mit allen Nachteilen, die es mit sich bringt.
 
kbt09

kbt09

Und, der nächste Thread, wo die, die antworten, einfach ignoriert werden. So was bringt doch wirklich keinen Spaß.

Wollen die Eltern auch bauen?
 
Zuletzt aktualisiert 19.12.2024
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