Grundstücksteilung Vorgehen

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B

Baumhauser

Hallo Zusammen!
Dies ist mein erster Beitrag. Mal sehen wie es läuft.
Schreibanlaß: Bau eines Zweifamilienhaus (Zweifam.Haus) zur Vermietung als 2 ETW (Eigentum.Wg.) durch Bauträger geplant.
OG soll Sohn gehören
EG soll Eltern zu gleichen Teilen gehören. Beide Wg. gleich groß (90 qm);
noch unbebautes Grundstück z.Zt im Eigentum der Eltern (zu gleichen Teilen) Gesamtgröße = 1.200 qm;
(Bauvoranfrage ist positiv beschieden)

Laut Bauträger soll es so laufen:
1. mit Bauantrag wird eine Abgeschlossenheitserklärung beantragt (kosten ca. 1.000 € extra);
2. mit dieser werden beim Notar eine Teilungserklärung erstellt und 2 Grundbücher beantragt.
3. nach Erstellung der Grundbücher können dann Darlehen eingetragen werden (Notar);

Ist das so richtig?

Mit fröhlichen Grüßen!
 
D

DG

Jein. Was Ihr vorhabt, ist keine Realteilung des Grundstücks, sondern sog. Sonder- oder Teileigentum auf einem Flurstück. Das werden zwei Grundbuchblätter, die allerdings durch das Flurstück immer miteinander verbunden sind.

MfG
Dirk Grafe
 
B

Baumhauser

Danke, Dirk,
Als Eigentümer stehen jetzt im Grundbuch (Eltern). Das wird doch sicher abgeändert auf Eigentümer = WEG (Wohnungseigentümergemeinschaft).

1. gibt es 3 Grundbücher von dem Grundstück?


3. Wie hoch sind da wohl die Notarkosten für:

a) 3 Grundbücher
b) Abgeschlossenheitserklärung
c) Übertragung auf WEG
d) Teilungserklärung
e) Auflassungsvormerkungen
f) Eigentumsübergänge (c?)
g) Grundschuldeintragungen? (je Wohnung 200.000 €; gesamt Grundstückswert 150.000 €)

Darf ich hier noch mal auf deine fachkundige Auskunft hoffen?

Grüße
Baumhauser
 
N

nordanney

1. gibt es 3 Grundbücher von dem Grundstück?
Final wird es zwei Grundbücher geben. Für jede Wohnung ein Grundbuch. In jedem Grundbuch steht dann ein Eigentümer (Eltern bzw. Du).

3. Wie hoch sind da wohl die Notarkosten für:

a) 3 Grundbücher
b) Abgeschlossenheitserklärung
c) Übertragung auf WEG
d) Teilungserklärung
e) Auflassungsvormerkungen
f) Eigentumsübergänge (c?)
g) Grundschuldeintragungen? (je Wohnung 200.000 €; gesamt Grundstückswert 150.000 €)
zu a) Grundbücher an sich kosten nichts . Der Weg zu den zwei Grundbüchern kostet.

Mach es Dir doch einfach, und frag beim Notar. Neben den Notarkosten kommen auch noch die Kosten beim Grundbuchamt dazu. Ihr müsst ja eh zum Notar, um den Kauf/Verkauf zu beurkunden. Das kann Euch Euer GU nicht abnehmen - Ihr baut übrigens nicht mit einem Bauträger!

P.S. Viele Dinge kannst Du direkt ganz einfach in verschiedensten Internetrechnern selber berechnen. Dann kannst Du auch mit Zahlen spielen.
 
D

DG

Hallo @Baumhauser,

wie man das notariell regelt, müsst Ihr mit einem Notar durchsprechen. Kosten ebenfalls, davon habe ich nur eine grobe Ahnung von daher will ich an der Stelle keine falschen Aussagen treffen.

Zu 1: Normalerweise pro abgeschlossener Wohnung ein Grundbuchblatt. Ich würde aber nicht ausschließen, dass man daraus auch drei Grundbuchblätter machen kann, wenn denn gewünscht und sinnvoll. Dazu müsste es dann einen entsprechenden Aufteilungsplan geben. Ich glaube aber, dass Ihr sowas nicht braucht und in Eurem Fall auch keinen Mehrwert hätte.

Aber wie gesagt, das sind ganz klar Fragen, die an den Notar zu richten sind.

MfG
Dirk Grafe
 
Y

ypg

Man _kann_ für Gemeinschaftseigentum bzw anteilige Zuwegung weitere Grundbücher anlegen. Aber man _muss_ es nicht. Das wird/wurde bei gemeinsamer Zuwegung zB bei Reihenhäusern gemacht oder wenn explizite Stellplätze genau einer Wohnung zugeordnet werden.
 
Zuletzt aktualisiert 17.11.2024
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