B
Baumhauser
Hallo Zusammen!
Dies ist mein erster Beitrag. Mal sehen wie es läuft.
Schreibanlaß: Bau eines Zweifamilienhaus (Zweifam.Haus) zur Vermietung als 2 ETW (Eigentum.Wg.) durch Bauträger geplant.
OG soll Sohn gehören
EG soll Eltern zu gleichen Teilen gehören. Beide Wg. gleich groß (90 qm);
noch unbebautes Grundstück z.Zt im Eigentum der Eltern (zu gleichen Teilen) Gesamtgröße = 1.200 qm;
(Bauvoranfrage ist positiv beschieden)
Laut Bauträger soll es so laufen:
1. mit Bauantrag wird eine Abgeschlossenheitserklärung beantragt (kosten ca. 1.000 € extra);
2. mit dieser werden beim Notar eine Teilungserklärung erstellt und 2 Grundbücher beantragt.
3. nach Erstellung der Grundbücher können dann Darlehen eingetragen werden (Notar);
Ist das so richtig?
Mit fröhlichen Grüßen!
Dies ist mein erster Beitrag. Mal sehen wie es läuft.
Schreibanlaß: Bau eines Zweifamilienhaus (Zweifam.Haus) zur Vermietung als 2 ETW (Eigentum.Wg.) durch Bauträger geplant.
OG soll Sohn gehören
EG soll Eltern zu gleichen Teilen gehören. Beide Wg. gleich groß (90 qm);
noch unbebautes Grundstück z.Zt im Eigentum der Eltern (zu gleichen Teilen) Gesamtgröße = 1.200 qm;
(Bauvoranfrage ist positiv beschieden)
Laut Bauträger soll es so laufen:
1. mit Bauantrag wird eine Abgeschlossenheitserklärung beantragt (kosten ca. 1.000 € extra);
2. mit dieser werden beim Notar eine Teilungserklärung erstellt und 2 Grundbücher beantragt.
3. nach Erstellung der Grundbücher können dann Darlehen eingetragen werden (Notar);
Ist das so richtig?
Mit fröhlichen Grüßen!