A
Alex85
Das sind halt Standardklauseln die Kommunen oder große Erschließungsträger haben. Hier im Neubaugebiet hat auch die Stadt den Notar bestimmt, bei der Anzahl an Parzellen wäre es aber auch irrsinnig, wenn jeder Käufer einen Notar auswählen würde. Zumal hier auch ein paar Sonderlocken festzuhalten waren.
Änderungen waren aber dennoch möglich (und mir auch wichtig, weil manches zu unscharf war). Haftungsfreistellungen sind aber normal bei kommunalen Grundstücken, war in der Verwandtschaft auch so. Da lässt sich auch nicht rütteln.
Änderungen waren aber dennoch möglich (und mir auch wichtig, weil manches zu unscharf war). Haftungsfreistellungen sind aber normal bei kommunalen Grundstücken, war in der Verwandtschaft auch so. Da lässt sich auch nicht rütteln.