Jede KfW-Fettstufe hat ihre Förderbedingungen, die dokumentiert und damit konstruktiv erzielbar sind. In U-Wert-Rechner ist eingebbar, welcher Stein mit welchem Dämmstoff in welcher Dicke den Zielwert erreichen wird. Die Bedingungen werden auch m.W. nicht verändert, sondern mit Einführung der Energieeinsparverordnung 2016 ist das Programm KfW70 dann schlicht entfallen. Aber so eine Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen (und damit ein Wegfall eines Förderanreizes) kommt regulär nicht über Nacht. Insofern ist durchaus sicher berechenbar, ob ein heute geplantes Haus auch bei Fertigstellung im nächsten Jahr die Förderbedingungen erfüllen wird. Allerdings hat z.B. jede Wand ja auch Fensterflächen, die freilich einen deutlich höheren Wärmedurchgang haben als die Wandflächen. Macht der Bauherr nun aus einem Kataloghaus einen Skelettbau mit doppelten Fensterflächenanteil, muß mindestens erheblich umgeplant werden - es kann aber auch die Konsequenz haben, daß die angestrebte KfW-Fettstufe dann nicht mehr erreichbar ist. Insofern ist nicht garantierbar, daß jedes konkrete individualgeplante (oder vom Katalog wegindividualisierte) Hausmodell in der angestrebten KfW-Fettstufe baubar ist. Hingegen ist sehr wohl garantierbar, daß eine geplante Erreichung auch in der Ausführung gehalten wird. Beauftragst Du die Ausführung Deines Hauses in der KfW55 Variante, plant man Maßnahmen dafür und kann Dir auch garantieren, diese ordentlich auszuführen. Beauftragst Du die Ausführung in der KfW40 Variante, ist die Wahrscheinlichkeit schon höher, daß man den Auftrag nicht annehmen wird, wenn z.B. Deine Flachdacherker zu ausladend sind oder dergleichen. Aber so oder so kann man Dir garantieren, daß die Umsetzung der Planung treu ist und damit die Bedingungen der Fördermaßnahme erfüllen wird. Natürlich kann zwischenzeitlich die Ministerpräsidentenkonferenz zu dem Schluss kommen, zur Kompensation der Coronahilfen z.B. die Altbauförderungen zu halbieren und die Neubauförderungen zu streichen - aber selbst das würde Dich wohl nur treffen, wenn der Förderantrag erst nach einem solchen Beschluss gestellt würde. Käme eine solche Änderung fristlos, wäre sie im Sinne der Garantie wohl höhere Gewalt und bräuchte dem Garantiegeber keine schlaflosen Nächte wegen Deines Schadenersatzes zu bereiten. Ich - aber Vorsicht: Privatmeinung eines Nichtjuristen ! - sehe hier also keinen vernünftigen Grund, eine bestimmte KfW-Fettstufe nach Auftragsbestätigung nicht auch einzuhalten zu garantieren. Vor Auftragsannahme zu garantieren, daß jeder konkrete Hausentwurf auch in jeder gewünschten KfW-Fettstufe baubar wäre, ist ein anderes Paar Schuhe.