B
Bieber0815
Als Laie sage ich mal folgendes:
Vor der Abnahme liegt die Beweislast beim Auftragnehmer (GU, GÜ, BT). Nach der Abnahme ist es umgekehrt. Sprich: Gehe noch vor der Abnahme mit Deinem Bekannten durch das Haus. Zeige alles, was euch komisch vorkommt als Mangel an. Warte ab, wie der Auftragnehmer reagiert.
Nicht bis zu Abnahme warten mit dem Anzeigen der Mängel!
Vor der Abnahme liegt die Beweislast beim Auftragnehmer (GU, GÜ, BT). Nach der Abnahme ist es umgekehrt. Sprich: Gehe noch vor der Abnahme mit Deinem Bekannten durch das Haus. Zeige alles, was euch komisch vorkommt als Mangel an. Warte ab, wie der Auftragnehmer reagiert.
Nicht bis zu Abnahme warten mit dem Anzeigen der Mängel!