Gutachterqualifikation zur Abnahme notwendig?

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Zuletzt aktualisiert 02.01.2025
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B

Bieber0815

Als Laie sage ich mal folgendes:
Vor der Abnahme liegt die Beweislast beim Auftragnehmer (GU, GÜ, BT). Nach der Abnahme ist es umgekehrt. Sprich: Gehe noch vor der Abnahme mit Deinem Bekannten durch das Haus. Zeige alles, was euch komisch vorkommt als Mangel an. Warte ab, wie der Auftragnehmer reagiert.

Nicht bis zu Abnahme warten mit dem Anzeigen der Mängel!
 
Bender

Bender

Hallo Bieber0815,

es ist richtig was du sagst, ist aber nicht wirklich das, was ich wissen wollte. Wäre ich im Nachteil im Vergleich zu einem Berufsgutachter oder nicht? Erstellt ein Berufsgutachter eine zuverlässige Bewertung während der Abnahme, die dann als Grundlage für die Zurückhaltung eines Teils der Restrate maßgeblich ist? (bis zur Nachbesserung versteht sich).
 
B

Bieber0815

Erstellt ein Berufsgutachter eine zuverlässige Bewertung während der Abnahme,
Nein, wie sollte er? Ersten ist alles zu, man sieht ja nur noch oberflächliches und zweites hast Du ja bestimmt nicht den richtigen Experten dabei (Experte für Dämmung, aber Mangel am Fenster. Ja, super!). Also: Sieh zu, dass Du drei Wochen vor Abnahme alleine mit Deinem befreundeten Fachmann das Objekt besichtigen kannst. Eingehend besichtigen. Vereinbare 14 Tage vor Abnahme einen Vor-Abnahme-Termin mit dem Auftragnehmer. Da schreibt ihr die 30 Kleinigkeiten auf (Kratzer, Dellen, Schönheitssachen, Kosmetik, Baureinigung etc. pp.). Jetzt müsstest Du so ungefähr auch schon wissen, ob es kritische Baustellen gibt oder ob es eher gut gelaufen ist. Und kannst nun entscheiden, wie es weiter geht.

Für die Abnahme selbst brauchst Du m.E. vor allem einen Zeugen und eine selbstbewusste Begleitung, damit Du Dich nicht breit quatschen lässt. Alles, was Dir komisch vorkommt, kommt ins Protokoll. Punkt. Ende. Aus. Den nötigen Sachverständigen bekommst Du später auch noch.
 
Zuletzt aktualisiert 02.01.2025
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