Haftung bei genehmigungsfreistellung

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Z

Zaba12

Ich habe noch keinen Plan, nur einen Entwurf. Stelle mir aber die Frage wer bei Verstößen gegen Vorgaben haftet, das ist doch legitim, oder?
In dem Entwurf ist eine große Stützmauer eingezeichnet, kommt mir sehr wuchtig vor, könnte aber damit leben. Ich kann nicht beurteilen ob dies dem Bebauungsplan entspricht oder nicht, dafür leiste ich mir einen GÜ.
Du musst deine Erwartungshaltung mit der Realität abgleichen und Dich fragen was Dir weniger Aufwand macht und Geld kostet.

Nochmal mit deiner Unterschrift gibst Du als Bauherr die Eingabeplanung frei und bestätigst damit das die Eingabeplanung mit dem Bebauungsplan übereinstimmt. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Im Grunde musst Du entscheiden, ob Du deine Rolle als Bauherr wahrnehmen willst und als 2nd Line fungierst um Dir hinterher Ärger mit Bauamt, GU und Nachbarn zu ersparen oder halt nicht.

Mein Nachbar im Norden hat mit einem großen GU bebaut und genauso agiert wie Du. Hinterher hatte er Ärger mit dem GU weil dieser eine Gasheizung geplant hat und eine Änderung der Heizung einen Bemusterungsaufschlag gekostet hätte. Jetzt kommt das blöde, im Bebauungsplan steht dass das Baugebiet keinen Gasanschluss bekommt. Ende vom Lied…ihm wurde ein Gastank im Garten verbuddelt werden.

Ausserdem liegt das Haus gefühlt zu hoch zum Straßenniveau. Das kostet den Nachbar jetzt bei der Gartengestaltung richtig Geld.

Du siehst es liegt an Dir ob Du solche Probleme haben willst oder nicht. Sagen Ich zahle und erwarte dafür keine Problem ist übelst naiv, geht in fast allen Fällen auch schief.
 
Zuletzt bearbeitet:
Y

ypg

Der Bauherr, der Laie ist und sich darauf verlässt, dass beauftragte Fachleute nicht gegen den existierenden Bebauungsplan verstossen steht in der Verantwortung und der Profi nicht ?????????????
Ja, Du unterschreibst, der „Profi“ plant und setzt für Dich um.
Den Bebauungsplan habe ich gelesen aber nicht alles verstanden.
Du hast ja einen Mund, um zu fragen. Es wird ja schließlich DEIN Haus geplant, welches Du bezahlst und Du Dich später wohlfühlen sollst. Insofern sollte ja alles herausgeholt werden, was erlaubt ist.
dafür bezahle ich Geld und erwarte entsprechende Umsetzung.
Ja, die Umsetzung bekommst Du doch.
Der Bauantrag beinhaltet alles, was man schnell mit dem Bebauungsplan abgleichen kann. Maximale Höhe ist im Schnitt erkennbar. Im Bauantrag steht schwarz auf weiß, dass die Grundfläche kleiner ist als die Grundflächenzahl, usw.
Wenn ich einen "Ärztlichen Bericht" bekomme muss ich auch nicht alles verstehen was der Arzt sagen will.
Nö, aber der sichert sich auch ab, wenn eine OP geplant ist: dann unterzeichnest Du auch Papiere, die Du nicht verstehst.
 
R

Raiweired

O. k. Zaba12 und ypg. Bin wohl von verkehrten Voraussetzungen ausgegangen. Habe verstanden, dass ich als Bauherr der unterschreibt in der Verantwortung bin, auch dann wenn der Planer gegen den Bebauungsplan verstoßen hat. Was kann ich dann tun um sicher zu gehen, dass beim Eingabeplan nicht gegen den Bebauungsplan oder sonstige Regeln verstoßen wurde, wenn ich selbst nicht in der Lage bin dies zweifelfrei zu prüfen? Ich könnte zwar den Plan und den Bebauungsplan an einen Baubegleiter zur Überprüfung geben, stünde dann aber auch in der Verantwortung, da ja ich unterschreibe und nicht der hinzugezogene Baubegleiter. Ein Dritter wäre also auch nicht die Lösung.
 
Z

Zaba12

O. k. Zaba12 und ypg. Bin wohl von verkehrten Voraussetzungen ausgegangen. Habe verstanden, dass ich als Bauherr der unterschreibt in der Verantwortung bin, auch dann wenn der Planer gegen den Bebauungsplan verstoßen hat. Was kann ich dann tun um sicher zu gehen, dass beim Eingabeplan nicht gegen den Bebauungsplan oder sonstige Regeln verstoßen wurde, wenn ich selbst nicht in der Lage bin dies zweifelfrei zu prüfen? Ich könnte zwar den Plan und den Bebauungsplan an einen Baubegleiter zur Überprüfung geben, stünde dann aber auch in der Verantwortung, da ja ich unterschreibe und nicht der hinzugezogene Baubegleiter. Ein Dritter wäre also auch nicht die Lösung.
Du kommst aus der Kiste nicht raus. Da Du den Auftrag vergibst und es vor allen dein Grundstück ist. Es wird quasi in deinem Auftrag gebaut. Das ist beim GU so, bei einem Bauträger nicht.

Verantwortung kann man nicht delegieren. Du kannst Dir einen vereidigten Bausachverständigen suchen, der die Eingabeplanung prüft und Dir mehr Sicherheit gibt. Trotzdem bleibst Du in der Verantwortung.

Vielleicht wäre es für dich besser mit einem Bauträger zu bauen. So bist Du nicht in der Verantwortung und kaufst ein Haus auf einem Grundstück.
 
Y

ypg

Was kann ich dann tun um sicher zu gehen, dass beim Eingabeplan nicht gegen den Bebauungsplan oder sonstige Regeln verstoßen wurde,
Prüfen, durchlesen, ggf nachfragen.
wenn ich selbst nicht in der Lage bin
Das ist einfacher, die Zahlen und Skizzen zu vergleichen als das kleine 1x 1.
Warum solltest Du nicht in der Lage sein? Deinen Werkvertrag hast Du doch auch gelesen und unterschrieben?!
Wenn Du mündig bist, ein Haus zu bauen, wirst Du auch die Verantwortung übernehmen müssen. Ist wie Kindermachen und Kinderbekommen :)
 
Zuletzt aktualisiert 22.12.2024
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