Haftungsfrage bei Mehrkosten einer Planungs-Gefälligkeit

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C

Caspar2020

Geh zu einem auf baurecht spezialisierten Anwalt. Das scheint ziemlich verdreht zu sein. Möglicherweise nach genauem Studium des Sachverhalts, und der zugrundeliegenden Dokumente kann man einen Rechtsstreit vom Zaun brechen; bzw. fundiert entstanden Mehrkosten in Regress nehmen.

Aber nicht mit den Infos die du hier nur über das Forum schilderst.
 
C

cschiko

Bei der Geschichte sollte man aber auch immer mitbedenken, dass du mit dem GÜ auch noch das Haus bauen möchtest. Natürlich sollte man nicht alles schlucken, aber hier ist die Frage in wie fern man jetzt einen Streit vom Zaun bricht und nachher dann eben ggf. weniger Kooperationsbereitschaft Seitens des GÜ hat.

Die wesentliche Frage ist einfach, was genau durch die "mangelhafte" Planung, die eine Gefälligkeit war, genau verursacht wurde und welcher Teil auch bei korrekter Planung angefallen wäre. Zum Beispiel ist nun mal der Boden so wie er ist, du hast eben einen Z2 und keinen Z0 Boden. Hätte er dies eingeplant wären die Kosten aber wahrscheinlich gleich zu den jetzt anfallenden Kosten oder nicht? Es ist also die Frage, ob der Verzug und die genannten 5.000€ wirklich durch passende Planung vermeidbar gewesen wären und ob du dich schon jetzt mit deinem GÜ verkrachen willst?
 
T

toxicmolotof

Also eine fremde Gasleitung (auch Strom- Telefon-Kabel sind meißt fremd) liegt nicht auf deinem Grundstück. Okay, also irgendwie daneben. Der Schacht dann wohl auch. In der Einfahrt? Auf dem Bürgersteig? Oder wie darf ich mir das vorstellen? Und wieso lässt du auf fremdem Grund und Boden deine Einfahrt herrichten? Also wie ich es drehe (Fragen waren ja nicht erwünscht) ich verstehe es wirklich nicht. Aber egal.

Kannst du diese 5000 Euro Mehrkosten irgendwie mal dem geneigten Leser irgendwie darlegen? Wenn ich die Sowiesokosten mal weglasse, wie hätten durch bessere Planung 5000 gespart werden sollen?

Im Grunde kannst du ja nur einen Teil des Verzuges, nämlich den der planerischen Verzögerung geltend machen. Und das ist in meinen Augen höchstens die anteilige längere Miete...


Ich schließe mich Caspar an.
 
C

Changeling

@cschiko Deswegen die Frage ob ich das im Nachgang machen kann, da ich keine Lust habe noch vor dem ersten Stein einen Rechtsstreit vom Zaun zu brechen. Es kann ja sein dass ich z.B. den Mangel rechtzeitig anzeigen muss, um das nicht stillschweigend zu akzeptieren und zu billigen oder sowas in der Art.

Der Verzug ist auf jeden Fall auf die Gasleitung zurückzuführen, die man bereits im Vorfeld hätte verlegen können. Z2 wäre in jedem Fall angefallen, das stimmt. Ich muss das noch genau auseinandernehmen.

@toxicmolotow Der Schacht liegt in der Einfahrt. Das alles zu erklären ist halt etwas kompliziert und bringt der Diskussion keinen Mehrwert, ist halt auf das etwas schwierig zu erschließende Grundstück zurückzuführen. Ich mag auch immer den ganzen Problemrahmen kennen, um ggf. alternative Lösungen zu finden, aber in diesem Fall ist das wirklich eine unumgängliche Situation :)

Die erste Einschätzung genügt mir aber schon mal, vielen Dank für die Antworten! Ich werde mich mal auf die Suche nach einem passenden Anwalt machen, der sich damit auskennt.
 
O

Otus11

Da stellt sich für mich die Frage, wer hier haftet? Kann man den Planer oder den GÜ trotzdem in die Pflicht nehmen?
DIe Antwort liefert die Suche nach dem Stichwort "Haftung im Gefälligkeitsverhältnis".

Haftung für Verzugsschäden setzt neben Verschulden u. a. (i) Verzug und (ii) einen Vermögensschaden voraus. " Es dauert länger" ist noch kein Verzug, der muss erst ggf. noch bewirkt werden, Fristen gesetzt werden etc. Wie immer im Schadensersatzrecht gilt auch hier: konkrete Schäden sind konkret dazulegen und konkret zu beweisen.
 
P

Payday

wer legt denn eine echte gasleitung im boden um ? bei uns liegen die alle unter der straße (gepflastert) und schwere baufahrzeuge fahren hier rum. was soll da passieren, oder ist das eine gepfuschte gasleitung direkt unter paar krümmeln erde? normal sind grob 80cm tiefe und es ist der leitung völlig egal.

diese baustraßen sind sowieso völliger quatsch. für viel geld muss die straße umgebaut werden, dann kommt 1x ein großes fahrzeug und danach muss alles wieder zurückgerüstet werden. viel sinniger wäre es, man macht gar nichts und guckt, ob was kaputt ging und repariert dieses. spart sicher 20.000€... es wird immer so getan als ob ein 200tonner da vorfährt. es ist ein normaler schwertansporter, der auch die straße langgefahren ist...

zur haftung: den gu kannste ja kaum was nachweisen, da du mit ihn darüber keinen vertrag hast (kannst mindestens nichts beweisen). er hat schlichtweg ein angebot einer anderen firma weitergereicht. welche bedingungen im angebot standen wirst du wohl wissen. das ein planer gepennt hat und es dadurch zu verzögerungen kommt ist normal.

denn eins ist total sicher:
jeder mann auf den bau, egal was er macht und was er gelernt hat, macht die sache gerade zum ersten mal und kann auf keinerlei erfahrung oder menschenverstand zurückgreifen. es ist schlicht nicht möglich, alles richtig zu machen.
woran das liegt? am paretoprinzip (80/20 Formel). tatsächlich gelingt wirklich etwa 80% der arbeit, nämlich die, die wirklich keinerlei nachdenken oder planen erfordert. aber die letzten 20%, welche den unterschied zwischen gut oder schlecht ausmachen, brauchen erheblich länger und werden gerne dann mal übersehen.
woher hätte der elektriker denn wissen sollen, das er ein kabel vom kamin zur lüftungsanlage (druckwächter) verlegen sollte in der rohbauphase. wäre bestimmt 5min arbeit gewesen so mit kabel aus auto holen und so. wären auch bestimmt immense mehrkosten gewesen von 8€ für paar meter kabel. er hat ja nur selbst ein kamin zuhause mit druckwächter und erst 50andere häuser dieses jahr mit kabeln versorgt.

bei uns in der firma heißt es, das mitdenken erst ab 20€/stundenlohn machbar ist.

ich wünsche viel spaß beim bau, wenn du jetzt schon die anwaltskeule schwingen willst. du wirst noch einige male die hände über den kopf zusammenschlagen bei soviel blödheit...
 
Zuletzt aktualisiert 23.12.2024
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