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Escroda
Weiß nicht.Wenn ich dich aber richtig verstanden habe
Also drei Vorschriften sind zu beachten: Der Bebauungsplan (Planungsrecht), die Landesbauordnung (Bauordnungsrecht) und das Nachbarrechtsgesetz (Privatrecht). Nach Bebauungsplan ist sowohl die Garage, als auch die Terrasse und sogar die Terrasse auf der Garage an der Grenze oder im beliebigen Abstand von ihr zulässig.
Nach Landesbauordnung ist die Garage unter den in §6, Absatz 10 genannten Bedingungen an der Grenze oder mit mindestens 1m Abstand zulässig. Dann darf sich aber keine Dachterrasse auf ihr befinden, denn für diese gilt §6, Absatz 8, Nr. 6
Terrassen, die nicht mehr als 1 m über der Geländeoberfläche angeordnet oder einschließlich ihrer Umwehrung nicht mehr als 2 m hoch sind.
Diese Bedingungen erfüllt die Dachterrasse nicht und löst damit Abstandsflächen aus, die mindestens 3m tief sind. Nachbarrecht lasse ich weg, da es in Deinem Fall höchstwahrscheinlich irrelevant ist.