Hang an Grundstück Zufahrtsplanung

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Zuletzt aktualisiert 18.11.2024
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E

Escroda

und endlich hat der Vermesser die Daten an unsere Architektin weitergeleitet.
Da hätte man doch gar nicht auf die Daten des Vermessers warten müssen. Der Bebauungsplan offenbart doch schon alles. Für die Entwurfsplanung jedenfalls ausreichend genaue Höhenangaben, sogar mit Systemschnitt, inklusive Garagendarstellung. Wie man da auf die Idee einer ins Haus integrierten Garage kommen kann, ist mir schleierhaft.
Mit dem Bauamt klären ob die Garage aus dem Bebauungsfenster darf.
Eine fähige Architektin kann das auch aus dem Bebauungsplan herauslesen; das müsste dort nämlich ausdrücklich ausgeschlossen sein, was ich für äußerst unwahrscheinlich halte.
In der Baubeschreibung steht so es aber nicht drin.
Welche Baubeschreibung?
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P.S.: Wäre schön, wenn man die Höhen im Lageplan ( Untergeschoss-1.png) auch lesen könnte.
 
Tassimat

Tassimat

Oft hilft ein einfacher Blick nach nebenan: Wie haben die Nachbarn das gelöst? Oder wie gedenken die das zu lösen, falls erst noch gebaut wird?
 
A

Anson Argyris

leider ist das Nachbar-Grundstück noch nicht verkauft, auch die vorhergehenden Grundstücke sind nicht ganz so Hanglastig.

Ich habe jetzt mal die Bauvorschriften mit angehängt, ein Plan ist für mich eine Zeichnung.
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A

Anson Argyris

Ich habe auch nochmals das UG mit angehängt, ich hoffe man kann die Höhen angaben jetzt besser sehen.

Gruß Anson
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11ant

11ant

Nachbarvergleiche scheinen mir hier insofern nicht möglich, wie nur der direkte Nachbar planlinks darin einbeziehbar wäre und direkt neben diesem dann der benachbarte Plan Bühl III gelten würde. Die Garage scheint mir nach A6 entweder ins Haus zu müssen oder aber nur dann separat stehen zu können, wenn dies noch innerhalb des Baufensters geschieht (oder einseitig auch als Grenzgarage).
mit Systemschnitt, inklusive Garagendarstellung. Wie man da auf die Idee einer ins Haus integrierten Garage kommen kann, ist mir schleierhaft.
Mir nicht, denn der Systemschnitt stellt ja jeweils auch eingebaute Garagen dar.

Als gute Nachricht sehe ich in 2.3 meinen Verdacht bestätigt, daß die Bezugshöhe nur am Bestandsgelände fixiert ist, und dann nicht nocheinmal eine Höhe innerhalb des Hauses an sich bindet, also Oberkante Fertigfußboden sowohl von EG als auch UG davon frei sind, sich in einem bestimmten Rahmen über oder unter der Bezugshöhe zu bewegen. Ich sehe also insofern die Möglichkeit, zwecks weniger steiler Einfahrt das Haus weiter unterhalb der Bezugshöhe beginnen zu können. Dazu könnte allerdings eine Befreiung von der Wandhöhenbegrenzung erforderlich werden, da diese sich im Gegensatz zur Bezugshöhe von Traufe und First auf das modellierte Gelände bezieht. Letztere Problematik wäre umgangen, wenn man die Garage neben das Haus stellte.
 
A

Anson Argyris

Hallo,

wenn ich das Haus tiefer setzen würde, streikt der Hausbauer wegen der Feuchtigkeit (Holzhaus Massivbau).
mir schwebt die Lösung vor wie ich es bereits gezeichnet habe, Unsicherheit ist wegen der Stützmauer bzw. spätere Genehmigung einer Garage oder Carports. Da bin ich der Meinung das sich die Architektin/Zeichenknecht Gedanken machen sollte.

Gruß Anson
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Zuletzt aktualisiert 18.11.2024
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