Danke für die Planung. Die Idee gefällt mir an sich gut. Ich befürchte nur, das wäre nicht erlaubt :(
Im Plan habe ich Folgendes gefunden: "Garagen liegen im Wohngebäude, keine Alternativen Standorte (auch für Stellplätze". Das bedeutet wohl, dass Garagen AM Haus mit Randbebauung wegfallen und Carports sowieso, oder? Oder kann man das genehmigen lasen? In dem Jahr, als die Grundstücke erschlossen wurden, gab es das Wort "Carport" noch gar nicht.
Aufschüttungen bei Garage: ab 0,5m über Flügelmauer abgesichert
Des Weiteren habe ich folgende Informationen im Bebauungsplan gefunden:
Grundflächenzahl: 0,4
Geschossflächenzahl: 0,8
Höchstzahl der Geschosse: 3
Vor- und Zurücktreten von Gebäudelinien ist nicht erlaubt (keine Erker?)
Hier die Skizze:
Aufschüttungen und Abtragungen: mit Errichtung von Stützmauer ab 0,5m bis zu 1m über Gelän
Anhang anzeigen 70598
de zulässig