Also da es hier um ErbSt/Schenkst geht, kommt das entsprechende Lila Buch (Bewertungsgesetz) zur Anwendung.
Grundstück. läuft das ganze entweder über ein Sachwertverfahren oder das Ertragswertverfahren. Hierfür ist maßgeblich, um was für ein Grundstück bzw Gebäude es sich handelt. Mit den vorgelegten Informationen müsste man jetzt spekulieren was genau vorliegt.
Ich gehe hier mal von einem Einfamilienhaus oder Zweifamilienhaus aus, wodurch dann das Ertragswertverfahren zur Anwendung kommen würde.
Da nur du alle Informationen hast, die für die Bewertung anhand der Paragraphen 78 bis 82 BewG notwendig sind, empfehle ich einen Blick in das Gesetz, dann weißt du von welchem Wert das Finanzamt bei einer etwaig anfallenden Schenkung-/Erbschaftssteuer ausgeht.
Dir steht aber jederzeit die Möglichkeit zur Verfügung über ein eigens in Auftrag gegebenes Gutachten diesen Wert in Zweifel zu ziehen, vgl Par 198 BewG.