Y
ypg
Ihr schlittert damit in den Raum des StGB... nur mal so am Rande erwähnt Auch wenn Ihr das nicht wahrhaben wollt: irgendein Unterdelikt des 263er greift da, zb Täuschung.
Aber Du sagst ja selbst:
Aber Du sagst ja selbst:
Zu sehr "zaubern" wollen wir da nicht,