D
Domski
Grundsätzlich hat ein Haus, das entgegen der Baugenehmigung errichtet wieder, einen erheblichen Mangel. Deshalb ist anwaltliche und Sachverständige Beratung zur Abnahme dringend erforderlich. M.e. ist ein solcher Mangel (so er denn nachweislich vorliegt) geeignet, die Abnahme komplett zu verweigern. Eine Schramme an der Haustür hingegen ist nicht verhältnismäßig genug, z. Bsp.