Haus-Kauf - Probleme bei der Abwicklung - Erfahrungen, Tipps?

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M

Mottenhausen

Vorvertrag zum Verkauf machen, indem sich beide Parteien schon jetzt verpflichten im Oktober 19 den Verkauf zu vollziehen, andernfalls Vertragsstrafe xx.xxx€ falls dann einer nicht mehr will. Mit Anwalt abklären ob es so einfach ist, wie ich es mir vorstelle.

2000€ sind (wie schon mehrfach geschrieben) weg. Der Mieter hat seinen Teil der Abmachung erfüllt, also darf er das Geld behalten.
 
H

Haus_käufer

Das ist es ja!
Wenn man es Offiziell macht also einen „Vorvertrag Kauf des Hauses Okt. 2019“

Kann er dann noch einen Rückzieher machen?
Meine bzw unsere Größte Sorge ist, dass er dann in letzter Minute sagt „ich wills doch nicht verkaufen“
Dann bleiben wir seine Mieter!
Wenn man sich als Außenstehender das Angebot anhört mag das vielleicht eine sehr gute Idee sein.
Wenn man ihm aber als Mensch kennt dann geht man mit Vorsicht damit um.

Wie könnte sowas VERBINDLICH festgehalten werden?
An wen muss ich mich da wenden? Steuerberater? Anwalt? Notar?

Meine Bankberaterin meinte ich könnte einen Grundbuchvormerk machen.
Das würde mir die 100%tige Sicherheit geben dass er nichts mehr machen kann... wer kennt sich damit aus?
 
Zuletzt aktualisiert 29.12.2024
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