Stimmt so nicht, der Freibetrag beträgt nur für Lebenspartner und Ehegatten 500.000€, für erbberechtigte Kinder ist er 400.000€, alle anderen lediglich 20.000€.
Die TE Eröffnerin wohnt in Bayern, da kommt ein normales Einfamilienhaus mit ausreichend Grund schon mal gerne über die 400.000€, von daher finde ich es sehr vernünftig von den Eltern, sich jetzt schon Gedanken zu machen.
Egal, ob man vorhat in dem Haus dann selber zu wohnen oder nicht. Ihr könnt so bares Geld sparen, denn im Todesfall der Eltern wird jedes Kind anteilig erben und, falls über dem Freibetrag liegend, auch Steuern zahlen müssen. Dem Finanzamt und dem Erbrecht ist es völlig schnuppe ob ihr dann drin wohnen wollt oder nicht.
Was ich nicht verstehe: hat der Bruder dem Bauplatz von den Eltern geschenkt bekommen oder warum wird er nicht mit in die Überlegung mit einbezogen? Ist das irgendwo fest gehalten worden, daß, wenn es so ist, der Bauplatz Teil seines Erbes ist? Ansonsten hat er, auch wenn die Eltern das Haus lieber jemanden überschreiben, der auch drin wohnen wird, immer noch Anrecht auf den Pflichtteil.
Ich gehe jetzt davon aus, mit dem Bruder seid ihr euch grün und alles ist zur gegenseitigen Zufriedenheit abgesprochen, dann würde ich AUF JEDEN FALL jetzt schon überschreiben. Im Todesfall kommt die gesetzliche Regelung zum Zuge, falls nichts anderes schriftlich und beurkundet festgelegt wurde (Testament). Beurkundet in dem Fall, weil einfach nur schriftlich niedergelegte Testamente, die in irgendeiner privaten Schublade für den Fall des Falles aufbewahrt werden, gerne mal angefochten werden bzw. plötzlich verschwinden. Darauf würde ich mich nicht verlassen.
Jetzt können die Eltern darauf Einfluß nehmen, wem sie wieviel überschreiben und ggf. die Schenkung auf zweimal splitten (ich gönne Leuten die erst Mitte 50 sind noch gut und gerne weitere 10 Jahre) um so eine Erbschaftssteuer und auch ggf. einen Erbschaftsstreit zu umgehen.
Und bei all dem ist es völlig obsolet, ob ihr da mal einziehen wollt oder nicht.
Was ich nicht verstehe ist, ehrlich gesagt, was Du dabei zu schaffen hast. Ich, als Erblasser, würde ganz sicher nur meinen Kindern überlassen, nicht den (zu erwartenden) Schwiegerkindern. Über 50% der Ehen werden geschieden und dann hat die Ex-Frau und Ex-Schwiegertochter plötzlich einen Teil des Hauses. Das wäre für mich das absolute NoGo. Abgesehen davon wäre dein Freibetrag in dem Fall auch nur 20.000 - naja, vielleicht die Garage...