Hallo zusammen, erstmal vielen Dank für die rege Beteiligung.
Das wird der Knackpunkt. Ich nehme an, mit der Ausnahmegenehmigung ist dann die Überschreitung durch die Grundflächenzahl-2 ausgeschlossen?
Falls ja, bleibt euch eigentlich nur, die Stellplätze möglichst weit vorne zu platzieren, da auch noch die Terrasse sowie eventuelle Gartenhüttchen berücksichtigt werden müssen
@WilderSueden Das Thema Grundflächenzahl ist für mich ehrlicherweise noch ein Buch mit sieben Siegeln.
Bisher bin ich davon ausgegangen, dass ich 677m² x 0,2=135,4m² + 30m² (Ausnahmegenehmigung durch Bauamt bestätigt) = 165,4m² überbauen/versiegeln darf. Irgendwo hatte ich auch im Hinterkopf, dass auch das verwendete Material eine Rolle spielt inwieweit eine Fläche angerechnet wird. Beispielsweisezählt eine Betonfläche anders als Rasengittersteine. Aber hier kann ich auch komplett falsch liegen.
Hier mal der genaue Wortlaut zum Maß der baulichen Nutzung:
@ypg Der Bebauungsplan ist etwas kryptisch in Bezug auf die Vollgeschosse. Hier mal der konkrete Text
Hausbaufirmen mit denen wir bisher gesprochen haben meinten, dass man das durch eine minimale Dachschräge im Obergeschoss umsetzen kann da keine Drempelhöhe vorgegeben ist. In direkter Nachbarschaft sind auch einige neue Häuser die äußerlich wie eine klassische Stadtvilla aussehen. Inwieweit dort eine Dachschräge im Obergeschoss vorhanden ist lässt sich von außen natürlich nicht sagen. Hier mal 2 Bilder aus der gleichen Straße wie unser Grundstück und im Geltungsbereich des gleichen Bebauungsplan:
Die Idee mit dem Ausschneiden war Gold wert. Wir spielen jetzt schon 2 Tage mit den Schnipseln rum und werden unsere favorisierten Lösungen hier mal veröffentlichen.
Aber was meinst du mit der Postwagenproblematik? Die Zufahrt zu unserem Grundstück verläuft über das Grundstück des Vorliegers. Wir haben nur ein Wege- und Leitungsrecht. Straßenseitig befinden sich 2 Zufahrtstore, eines für den Nachbarn und eines für uns. Dort sollen zukünftig auch unsere Klingel und unser Briefkasten angebracht werden. Welche Problematik ergibt sich hier?
Wir haben auch ein Hinterliegergrundstück. Im Prinzip ist die Anordnung wie bei euch. Um die Ecke würde ich nicht fahren wollen - schon gar nicht rückwärts. Ich denke, da wirst du dich nur ärgern. Wir haben das Carport auch am Anfang des Grundstücks und davor noch etwas Platz, da parkt z.B. der Besuch. So müssen wir nur rückwärts gerade raus, was für ungeübte schon lästig genug ist, da man so dann auf die Straße raus muss.
@Jurassic135 Das ist auch unsere Befürchtung gewesen daher haben wir auch über eine Möglichkeit nachgedacht direkt auf dem Grundstück wenden zu können. Mit dem Smart sicherlich kein Problem aber für die Familienkutsche muss man wahrscheinlich eine Wendefläche einplane
Was ist denn das Abbruchgebäude auf dem ersten Bild - ein Nebengebäude des Straßengrundstückes gewesen, oder auch schon ein Wohnhaus Deines Hinterlieger-Vorgängers ?
Ich rufe Dir mal
@Tolentino hinzu.
@11ant Das Abbruchgebäude im Hintergrund gehörte dem Vorbesitzer und war aus den 30er Jahren. Das wurde gebaut noch bevor der Nachbar sein Haus so dicht an die Grenze gebaut hat. Der Vorbesitzer hat dem Nachbarn sogar die Setzlinge für die inzwischen 20m hohen Fichten gegeben :mad:
Hast Du nur ein Nutzungsrecht für die Einfahrt?
@hanghaus2023 Wir haben ein im Grundbuch gesichertes Wege- und Leitungsrecht, falls Du da
Da hast Du sicher Recht. Der TE hat aber im NO den CP geplant.
Ich habe mal einen kleinen Wendeplatz eingezeichnet.
Anhang anzeigen 82685
@hanghaus2023 Du hast mit deiner Zeichnung den Nagel auf den Kopf getroffen. Der Wendeplatz wäre in der Tat eine gute Idee aber das müsste man wahrscheinlich nochmal mit der Grundflächenzahl abklären. Haben hier Leute Erfahrungen wie nervig es ist jedes mal durch die Garage zu müssen um das Haus zu umrunden? Oder sollte man zwischen Grundstücksgrenze und Garage noch einen halben Meter Platz lassen um da vorbei laufen zu können? Bei einem Carport stellt sich die Frage ja nicht..
Und nochmal vielen Dank für das rege Feedback.