X
XAMMAX2
Guten Tag liebes Forum,
ich komme gerade von der Gemeinde, da ich von der netten zuständigen Dame wissen wollte, was ich Bereich des möglichen ist. Leider konnte Sie mir nicht wirklich weiter helfen.
Im angehängten Bild seht Ihr unser Baugebiet, mein Stellplatz ist die NR. 44. Wie auf dem Bild zu erkennen (blau Linie) muss ich mit dem Haus 5 Meter von der Straße wegbleiben. Hierzu Frage 1:
1.) Kann man diesen Abstand mit einer Genehmigung verringern?
Des Weiteren, hätte ich gerne die Garage am Eck zur Straße platziert, direkt an den 2 Grenzen, sprich eine Seite zur Straße und eine Seite zum Platz Nr. 48 (Grenzbebauung, Garage hat 7x7m) und das Tor nach oben (somit blockier ich nicht die Straße, wenn ich rein fahre.
2.) Ist das erlaubt?
Ebenfalls ein Auszug aus der Stellplatzverordnung.
Das ganze etwas bililg dargestellt im zweiten Bild, entschuldigt.
Danke
ich komme gerade von der Gemeinde, da ich von der netten zuständigen Dame wissen wollte, was ich Bereich des möglichen ist. Leider konnte Sie mir nicht wirklich weiter helfen.
Im angehängten Bild seht Ihr unser Baugebiet, mein Stellplatz ist die NR. 44. Wie auf dem Bild zu erkennen (blau Linie) muss ich mit dem Haus 5 Meter von der Straße wegbleiben. Hierzu Frage 1:
1.) Kann man diesen Abstand mit einer Genehmigung verringern?
Des Weiteren, hätte ich gerne die Garage am Eck zur Straße platziert, direkt an den 2 Grenzen, sprich eine Seite zur Straße und eine Seite zum Platz Nr. 48 (Grenzbebauung, Garage hat 7x7m) und das Tor nach oben (somit blockier ich nicht die Straße, wenn ich rein fahre.
2.) Ist das erlaubt?
Ebenfalls ein Auszug aus der Stellplatzverordnung.
Das ganze etwas bililg dargestellt im zweiten Bild, entschuldigt.
Danke