C
Caspar2020
Klar, Malerarbeiten, und auch EL bei Außenanlagen kann man in den Beleihungsauslauf hereinrechnen. Was nicht geht ist Baustelle säubern.Für die genannten Eigenleistungen kannst nichts herausrechnen, da Malerarbeiten und Außenanlagen normalerweise gar nicht mit einberechnet worden.
Je nach Bank ist aber ner gewissen Höhe der EL (meist aber 10T-15T auswärts), eine bestätigte Aufstellung vom Architekten/ vorlagenberichtigen BauIng nötig.
Wobei man natürlich bei der muskelhypothek beachten sollte, das man in der Kalkulation genug für Material, Werkzeuge / Maschinenleihe vorgesehen hat.