Ja das geht so einfach...allerdings muss du das mit deinem Anbieter VOR der Vertragsunterzeichnung klären...
Nein, das geht nicht so einfach, wie Du es so salopp behauptest.
Er ist auch nur Verkäufer und will dir was verkaufen...also sitzt du vor der Unterschrift am längeren Hebel...
Zunächst mal sitzt ein potenzieller Kunde nicht vorauseilend am längeren Hebel; es soll auch Verkäuferinnen geben, welche unter bestimmten Voraussetzungen auf einen Auftrag verzichten. Zum anderen können Verkäuferinnen viel versprechen - auch solche Kolleginnen gibt es leider, ob deren Brötchengeber diese Versprechungen gut heißt, steht noch mal auf einem ganz anderen Blatt.
Wenn einzelne Gewerke in EL ausgeführt werden sollen, stellt sich immer die Frage der Gewährleistung. Es sollte Jedermann eingängig sein, daß evtl. auftretende Mängel nicht immer zweifelsfrei dem ein oder anderen nachzuweisen sind, wenn die EL im lfd. Bauprozess realisiert werden soll. Der Anbieter, welche sich darauf einlässt, wird - so er bei klarem Verstand ist - immer eine gutachterliche Abnahme verlangen. Wenn er ganz klug ist, sogar 2, und dann stellt sich die Frage der Sinnhaftigkeit, denn eine Abnahme kostet auch Geld
Liebe Grüsse, Bauexperte