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nordanney
Nö.Ertragswertverfahren für fremd vermietete Objekte
Nicht bei Sachwertobjekten wie ETW/Einfamilienhaus. Diese werden IMMER nach dem Sachwert bewertet (auch wenn in einem richtigen Gutachten auch der Ertragswert der guten Ordnung halber berechnet wird). Egal ob Vermietung oder Eigennutzung.