Eingezeichnete Bauanlagen in Verkaufsplänen sind nicht verbindlich, sollen Ahnungslosen nur veranschaulichen, wie man bauen kann.
Ausschlaggebend ist der Bebauungsplan, dort ist das Baufenster eingezeichnet, und sofern textlich nichts anderes steht, sind die Vorschriften vom Bebauungsplan auf alle Grundstücke anwendbar. Für die Erschließung des Grundstückes kann das Bauamt befragt werden, ob über Süd- oder Westseite. Da gibt es oft Spielraum.