Hauskauf aber Verkäufer benötigt Wohnrecht - Wie abwickeln?

4,60 Stern(e) 5 Votes
Zuletzt aktualisiert 28.11.2024
Sie befinden sich auf der Seite 2 der Diskussion zum Thema: Hauskauf aber Verkäufer benötigt Wohnrecht - Wie abwickeln?
>> Zum 1. Beitrag <<

lastdrop

lastdrop

Da hast du aber einen ganz schlauen erwischt. Ist ja wie deine Situation nur umgekehrt. Mietvertrag und gut ist. Soll er die Doppelbelastung haben, nicht Du. Ansonsten weitersuchen.
Nee, keinen Mietvertrag, Mieter wirst Du nicht mehr los ...

Einfang Eigentumsübergang jetzt und Übergabe später.

Implizite "Miete" ist in Kaufpreis eingepreist.
 
N

nordanney

Klar so würden wir grunderwerbsteuer sparen aber dennoch hätten wir 12 Monate Miete für die Wohnwohnung und den Kredit zu zahlen. Das möchten wir ja verhindern. Oder ich habe dich falsch verstanden
Falsch verstanden. Entweder Wohnrecht (ist grundbuchlich gesichert, keine Mietzahlung, kostet Notar und Grundbuch und mindert den Wert der Immobilie) oder Mietvertrag (dann fließt Miete).
Ich würde einfach einen befristeten Mietvertrag abschließen. War selber schon Mieter im eigenen verkauften Haus ;-)
 
tomtom79

tomtom79

Wir waren in einer ähnlichen Situation aber als Verkäufer. Ich Habe klipp und klar gesagt das die Wohnung erst ab Oktober benötigt wird und dann erst die Kaufpreis Zahlung notwendig wird. Ab Oktober dann falls es zu Verzögerungen kommt eine Orts übliche Kaltmiete bis zum Auszug. Das alles beim Notar festgehalten.

anders bis du ja der Depp mit der doppel Belastung, aber anscheinend findet man sowas ;)

Für den Verkäufer gibt es ja Zinsfreie zeit und die soll er über eine zwischenfinanzierung für sich aushandeln und nicht auf dich abwälzen.
 
N

NeueWelt

Falsch verstanden. Entweder Wohnrecht (ist grundbuchlich gesichert, keine Mietzahlung, kostet Notar und Grundbuch und mindert den Wert der Immobilie) oder Mietvertrag (dann fließt Miete).
Ich würde einfach einen befristeten Mietvertrag abschließen. War selber schon Mieter im eigenen verkauften Haus ;-)
Okay dann meinte ich am Anfang auch einen befristeten Mietvertrag glaube ich...
Kaltmiete dann in Höhe von unserer Zins+Tilgungsbelastung
 
K

Kekse

Dann versteuerst du aber den vollen Kaufpreis bei der Grunderwerbsteuer, zahlst Notar darauf (evtl. Sogar noch Makler) und versteuerst die gezahlte Miete nochmal.
Miete beim Kaufpreis direkt runtergerechnet spart das ein.
 
Y

ypg

Wir kaufen das Haus. Lassen Wohnrecht bis nächstes Jahr für Verkäufer eintragen.
Wohnrecht ist quatsch

Mietvertrag und gut ist.
Mietvertrag auch

Nein. Anders. Sagen wir Preis ist 250 tsd. 12 Monate Wohnrecht gibt 14 tsd. Somit Preis mit Wohnrecht 236 tsd. Das mindert Grunderwerbsteuer und Notarkosten. Karsten
So ist es.
Das Datum der Übergabe wird im Notarvertrag definiert. Auch der Übergang des Geldes.
Das kann auch differenzieren.
Entweder der Verkäufer macht selbst für sein Neubauprojekt eine Zwischenfinanzierung oder es gibt für früheren Geldfluss einen geringeren Verkaufspreis.
Für WinWin-Geschäfte muss man sich zusammen an einen Tisch setzen und jeder für sich die Vorteile errechnen.
Das ist kein Einzelfall, und wer nicht vertraut, der bleibt allein.
 
Zuletzt aktualisiert 28.11.2024
Im Forum Bauplanung gibt es 4898 Themen mit insgesamt 97955 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Hauskauf aber Verkäufer benötigt Wohnrecht - Wie abwickeln?
Nr.ErgebnisBeiträge
1Grundstückskauf: Fragen zum Notar 24
2Grundstücksvertrag Notar vertritt einseitig - Notar wechseln? 16
3Neubau mit KFN 297, Bausparer und Zwischenfinanzierung 14
4Notar Vertrag Grundstück prüfen lassen oder nicht? 24
5Hauswechsel - Wie Zwischenfinanzierung planen? 43
6Oma´s Haus | Wohnrecht | Selbst zur Miete 15
7"unkooperatives" (ungenutztes) Wohnrecht macht Probleme 20
8Neuer Eigentümer: Mieter sollen raus! 10
9Zwischenfinanzierung - Neubau unmittelbar nach Neubau? 14
10Hilfe-Grundstückskauf; Notar, Eigentümer ermitteln, Flurkarte 19
11Erbpacht und Zwischenfinanzierung 11

Oben