Weil hier viele auf den Erbauseinandersetzungen rumreiten:
Aus meiner Sicht ist für den Kaufpreis der Notarvertrag und der Übergang von Nutzen und Lasten auschlaggebend. Der dürfte ja relativ zeitnah sein.
Die Abzahlung erfolgt dann über ein Darlehen.
Auch bei einem Todesfall dürfte die Erbengemeinschaft erstmal an bestehende Verträge (Darlehensvertrag) gebunden sein.
In §2039 ff Baugesetzbuch sind nach kurzem Überfliegen auch keine Sonderkündigungsmöglichkeiten erwähnt.
Wenn also nichts Explizites im Darlehensvertrag zum Tod geregelt ist, läuft der aus meiner Sicht ganz normal zwischen TE und Erbengemeinschaft weiter.
Finanziell macht es für beide mehr Sinn wenn du ihn langsam ausbezahlst.
Das kommt darauf an.
Der Onkel (und ggf. dessen Erben) verzichten auf die gleiche Renditedifferenz zwischen den möglichen Aktiengewinnen und den 0,5% Darlehenszins, die der TE für sich gern in Anspruch nehmen möchte, indem er das Geld aus dem Depot nicht einsetzen möchte.
Nun kann man natürlich vermuten, der Onkel würde sein Geld nicht so risikoreich anlegen und dann sind die 0,5% besser als jedes Tagesgeld. Das ist für den Fall richtig. Scheinbar hat der Onkel aber auch ausgesorgt und könnte das Geld trotz hohen Alters für die nachfolgende Generation mit einem Anlagezeitraum >10 Jahre auch deutlich risikoreicher an der Börse statt als Festgeld oder Tagesgeld anlegen.
Aber selbst wenn der Onkel jetzt nicht an der Börse anlegen würde, könnten genau die beiden Punkte in Kombination dann bei der tatsächlichen Erbschaft interessant werden. Die Erben haben dann auch nur Anspruch auf die Verzinsung des Darlehens mit 0,5%, obwohl Sie selbst die Lebenszeit hätten, um langfristig an der Börse anzulegen. Dagegen macht der TE mit dem billigen Geld aus dem Darlehen vielleicht den ganz großen Knüller an der Börse.