Textversion liegt mir vor.. Aus dem Text wird nicht 100% klar ob nun Bezugshöhe im Mittel der Gebäudelänge, oder am Hochpunkt ist, da hier ebenfalls eine Längsneigung vorhanden ist. Ist wohl Auslegungssache..?!
Ich würde das zu meinen Gusten auslegen. Leider hat der Vermesser nicht die Straßenkante aufgemessen. Frag den doch nach der Höhe am Bezugspunkt im Westen. Ich würde dann das Haus und Garage 20 cm mit dem Fußboden über den Bezugspunkt platzieren. Dann hast Du immer noch einen respektablen Kniestock.
Wie tief ist denn der Schacht im Norden auf dem Grundstück? Gibt es auch im S/O einen Abwasserschacht? Gibt es zu Geländemodellierungen und Stützmauern Beschränkungen?