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Voki1
"pacta sunt servanda" = Verträge sind einzuhalten. Das gilt übrigens auch dann, wenn man etwas für sich Ungünstiges vereinbart.
Wenn es sich so zugetragen hat, wie Du das hier geschildert hast, dann muss es hierfür von Dir auch belastbar vorgetragen werden. Vermutlich werden Verkäufer UND Vermittler hier das genaue Gegenteil behaupten, was blöde werden könnte, wenn Du Deine Darstellung nicht beweisen kannst.
Hier wird es dann auch schon kribbelig. Ohne jetzt den erhobene Finger zu strapazieren: warum unterschreibt man einen solchen Vertrag, wenn die eigentliche Vereinbarung da nicht drin stehen soll und stattdessen eine andere Vereinbarung aufgeschrieben werden soll? Allein die Diskussion über die Änderung der Formulierung hätte Euch theoretisch direkt "ins Gesicht springen" müssen. Nun denn, vereinbart worden ist im Vertrag damit wohl der Finanzierungsvorbehalt.Laut Hausverkäufer oder Vermittler vom Anbieter könnten wir raus aus dem Vertrag wenn wir bis zum des im Vertrag festgestelltes Datum kein Grundstück finden. Allerdings wollte er nicht in dem Vertrag " Vorbehalt Grundstück" haben. Stattdessen steht "Vorbehalt Finanzierung"drin in dem Vertrag.
Wenn es sich so zugetragen hat, wie Du das hier geschildert hast, dann muss es hierfür von Dir auch belastbar vorgetragen werden. Vermutlich werden Verkäufer UND Vermittler hier das genaue Gegenteil behaupten, was blöde werden könnte, wenn Du Deine Darstellung nicht beweisen kannst.
Das stimmt auch so. Er meint aber auch nur den Finanzierungsvorbehalt, auch wenn er es ums Eck anders erläutert hat.Der Verkäufer meinte damals es ist so üblich in der Branche.
Darf ich fragen, warum man dann einen Werkvertrag über die Erstellung eines Wohnhauses abschließt? Ist Euch irgendeine Art "Schnäppchenpreis" angeboten worden oder ist spürbarer Druck zum Abschluss dieses Vertrages ausgeübt worden? Wie hat sich das abgespielt?Der Punkt ist, wir hatten kein Grundstück unsere Wahl gefunden (nach 6 Monaten Suche).
Nachvollziehbar.Die Zentrale vom Anbieter hat uns vorgeworfen wir versuchen der Verkäufer als Lügner darzustellen.
Naja, wenn der Vermittler einen Vertrag abschließen kann, dann mag schon so manche "Vereinbarung" mündlich bestätigt worden sein, welche schriftlich irgendwie nicht mehr aufzufinden ist und welche später bestritten worden ist. Das ist sogar relativ häufig der Fall.Sie meinten er kann nicht gesagt haben, dass wir so einfach aus dem Vertrag rauskommen falls wir kein Grundstück bis zum gesagten Datum finden.
Kann ich irgendwie sogar verstehen. Ist natürlich irgendwie auch abhängig von den Aufwendungen und Anstrengungen, die der Auftragnehmer nun schon deckeln musste. Den zweiten Satz mit der Gutschrift finde ich nett formuliert, zumal es vermutlich bei der Durchsetzung von Satz 1 keine Situation geben würde, welche zu Satz 2 führen mag. Jedenfalls dürfte sich das wechselseitige Vertrauen vermutlich nicht mehr so wieder herstellen lassen, dass es zu einer solchen Vertragskonstellation noch kommen dürfte.Sie bestehen auf ihre Entschädigung von 20000 Euro!. Außerdem meinten sie, falls wir in Zukunft mit denen bauen möchten, dann wird uns die 20000 Euro gutgeschrieben.
DAS würde ich jedenfalls sofort so unterschreiben. Satz 1 gilt IMMER und Satz 2 hier jedenfalls auch, mit recht zügiger Umsetzungsempfehlung. Selbst nichts mehr schreiben und auch nicht mehr telefonieren. Direkt zum Anwalt und gleich vernünftig entgegentreten. Hier ist schon häufig die Einschaltung eines Rechtsanwalts der Schlüssel zur Einigung.Daher sollte man immer sehr genau prüfen (lassen), was man unterschreibt. Hier wird nur ein Rechtsanwalt weiterhelfen können.