Generell sind die Fertighaus-Firmen im Bezug auf externe Eingriffe in deren Planung stocksteif.
Oder um es anders zu sagen : Ihr seid zwar der Bauherr und bezahlt den ganzen Kram, aber letztlich ist der Heizungsbauer der Sub von der Fertighaus-Firma und bekommt von denen seine Rechnung bezahlt, und will auch in Zukunft von der Fertighaus-Firma die Rechnung gezahlt bekommen.
Aber Fragen kostet nichts, evtl hat man ja Glück. Um die ERR kommt man nur mit nem Befreiungsantrag herum, der schon mit dem Bauantrag gestellt werden muss.
Generell wird der Heizungsbauer sich die Heizlast und Fußbodenheizung von nem Fußbodenheizung-Hersteller rechnen/auslegen lassen. War bei mir auch so hab dann ne Zusammenfassung der Heizlast und Auslegung der Fußbodenheizung bekommen. Auf Nachfrage dann den detaillierten Ausdruck mit einzelnen Räumen.
Aufgrund der Heizlast wird Tecalor/
Stiebel Eltron die Größe der Wärmepumpe empfehlen samt Lüftungsanlage. Zur Lüftungsanlage wird's dann noch ne Schnellauslegung nach DIN 1946 für Kontrollierte-Wohnraumlüftung geben und das war's.
Ich würde versuchen, die Fußbodenheizung auf Max 30°C Vorlauf bei NAT auslegen zu lassen, und möglichst geringe Verlegeabstände 5cm oder Max. 10cm.
Für die Heizlast würde ich Raumtemperaturen von Max. 21-22°C vorgeben viel größere Temperaturunterschiede bekommt man eh nicht hin zwischen einzelne Räumen.
Falls im Vertrag ein Handtuchheizkörper drin ist diesen dann rein elektrisch betreiben, und nicht an den Wasserkreislauf der Fußbodenheizung anschließen.
Sollte da gejammert losgehen das in den Bädern die Heizlast bei 24°C nicht gedeckt wird, argumentieren das die Fußbodenheizung 20°C bringen soll bei 30°Vorlauf und 5er Max. 10er Verlegung, und wenn Du wirklich mal 24°C haben willst den elektrischen Heizkörper zuschalten willst.
Und bestehe auf der kleinst möglichen Wärmepumpe und nicht bequatschen lassen das Du fürs gleiche Geld ja die größerer Wärmepumpe gekauft hast.