B
Bauexperte
Du kannst zunächst einmal nur davon ausgehen, daß der Bebauungsplan gilt. Gibt es in der direkten Umgebung des Grundstückes Häuser mit Dachformen, welche vom Bebauungsplan abweichen, steigt die Chance, daß auch Du abweichen darfst. DAS kann Dir verbindlich _nur_ das, für Dich zuständige, Bauamt beantworten; alles andere ist unseriös und mündet im worste case in einer enttäuschten Erwartungshaltung.Eine Frage zum Bauvorhaben, das Objekt hätte ein Flachdach, der Bebauungsplan ist von 1957, wurden damalig schon solche Dachformen ausgeschlossen? Oder kann ich davon ausgehen, das sich hier ein Flachdach bauen lässt, da es damalig noch nicht berücksichtigt wurde? :)
Ein wenig Attika kommt ja auch noch dazu ;) natürlich hängt es auch von der lichten Fertighöhe der jeweiligen Geschosse ab. Betragen beide 2.50 m im Lichten, wird die Attika auf 0,70 m festgelegt, beträgt die Gesamthöhe des Gebäudes 6.25 m. Zu messen über NN oder dem Maß, welches die Kommune festlegt.Und wie hoch ist ca. ein Einfamilienhaus mit 2 Stockwerken und Flachdach? 6m?
Liebe Grüsse, Bauexperte