Hilfe-Grundstückskauf; Notar, Eigentümer ermitteln, Flurkarte

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Zuletzt aktualisiert 29.12.2024
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H

Hermes

Wir haben etwa ein dreiviertel Jahr nach dem perfekten Grundstück gesucht. Zunächst über Makler, wo wir schnell merkten, da gibts nur Müll. Dann haben wir uns ins Auto gesetzt und sind einfach durch die Orte gefahren, die uns gefallen und haben jede Hausnummer bzw. Land aufgeschrieben, die verlassen, unbebaut oder ähnliches aussahen. Dazu habe ich mir die Flurkarten gekauft. Mit den Daten bin ich zum jeweiligen Bauamt und habe mir den Flächennutzungsplan angesehen. Ich habe einige weitere Anhaltspunkte raus bekommen über das Geoinformationscenter und über diverse Umwege (an die ich mich leider überhaupt nicht mehr entsinne) auch die Besitzer. Einen habe ich sogar über das Finanzamt ermitteln lassen. Häufig wußten die vom Amt die Besitzer selber nicht und waren froh über meine Recherchen.
Angeschrieben haben wir etwa 8 Leute. Fast alle haben geantwortet! Natürlich waren viele Grundstücke schon anderweitig verplant, bis wir unser Traumland endlich kaufen konnten.
Empfehlen würde ich auch mal die Suche über Zwangsversteigerungen, bei Banken oder bei Ebay-Kleinanzeigen.
Danke nochmals für deine Antwort....Eure Aktion macht mir Mut und Hoffnung, dass es auch bei uns klappt .....
Ich werde mich aufjedenfall demnächst mal melden und den Stand der Dinge durchgeben!

Gruß und schöne Weihnachtstage!!!
 
H

Hermes

So ich krame das Thema mal wieder hoch!!!!!!
Haben es endlich geschafft.... Wir habe den Eigentümer ausfindig gemacht und kennengelernt!
Hat lange gedauert....
Also zum Ablauf noch mal:
Ich hab mich bei Bekannten umgehört und die haben einem gleich davon abgeraten und gesagt klappt eh nicht. Dann ist ein wenig Gras über die Sache gewachsen und wir haben ein wenig Abstand von der Sache genommen
Irgendwann habe ich einfach den Weg zum Katasteramt gesucht und höflichst nachgefragt ops: Bekomme die Adresse, kontaktiere den Eigentümer und schwups ist man im Gespräch und wartet nur noch auf eine endgültige Antwort *betenunddaumendrücken* ops:

Getreu dem Motto : Wer nicht fragt bleibt dumm

Kurze Frage hätte ich noch. der Bauplan von dem Grundstück ist relativ alt, steht aber drin man müsste ein Satteldach bauen. Ja die anderen Häuser haben auch alle ein Satteldach, allerdings wollen wir wenn dann ein Satteldach mit mit Flachdach irgendwie verbinden oder nur Flachdach. Ginge das auch oder eher nicht? Habt ihr nen Vorschlag ob und wo man im Internet schicke Beispiele findet? Bebauungsplan steht folgendes :
-Satteldach
-offene Bauweise
- I-II Geschosse

Beste Grüße

Hermes
 
Y

ypg

Glückwunsch zu dem positiven Schritt in Richtung Grundstück.

Wenn Satteldach, dann ist kein Flachdach erlaubt.
Allerdings kann man für untergeordnete Gebäude(teile) ein Flachdach nehmen, dass Haupthaus aber Gesattelt.
 
B

Bauexperte

Hallo,

ops: Bekomme die Adresse, kontaktiere den Eigentümer und schwups ist man im Gespräch und wartet nur noch auf eine endgültige Antwort *betenunddaumendrücken* ops:
Immer positiv bleiben !

Kurze Frage hätte ich noch. der Bauplan von dem Grundstück ist relativ alt, steht aber drin man müsste ein Satteldach bauen. Ja die anderen Häuser haben auch alle ein Satteldach, allerdings wollen wir wenn dann ein Satteldach mit mit Flachdach irgendwie verbinden oder nur Flachdach. Ginge das auch oder eher nicht? Habt ihr nen Vorschlag ob und wo man im Internet schicke Beispiele findet? Bebauungsplan steht folgendes :
-Satteldach
-offene Bauweise
- I-II Geschosse
Wie Du schreibst, besteht die Umgebungsbebauung aus Satteldachhäusern; sind ergo nach Bebauungsplan und ohne Abweichung gebaut worden. Dann wird - es sei denn, in unmittelbarer Nähe zum Grundstück wurde vom Bebauungsplan abgewichen - keine Genehmigung für ein Flachdach zu erwarten sein.

Ansonsten immer das Gespräch mit Fachleuten suchen; sie kommen in der Regel bei den Ämtern - jedenfalls bei gutem Kontakt dorthin - weiter.

Allerdings kann man für untergeordnete Gebäude(teile) ein Flachdach nehmen, dass Haupthaus aber Gesattelt.
Bei alten B-Plänen ist es häufig so, daß auch bspw. Zwerchhäuser/Erker oder das Garagendach an die Hauptdachform angepasst sein müssen. Es bleiben also die textl. Festsetzungen abzuwarten oder Äußerungen des TE zur vorhandenen Ausgestaltung der verbauten Gebäude im näheren Umfeld.

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
kaho674

kaho674

Hallo,
ich muss sagen, wenn ich ringsum nur Satteldächer habe, würd ich kein Flachdach bauen wollen. Das sieht doch dann wirklich bescheiden aus. Dann bin ich immer der mit der Extrawurst und die Nachbarn sind gleich mal skeptisch.
 
W

Wastl

Glückwunsch zu dem positiven Schritt in Richtung Grundstück.
Wenn Satteldach, dann ist kein Flachdach erlaubt.
Allerdings kann man für untergeordnete Gebäude(teile) ein Flachdach nehmen, dass Haupthaus aber Gesattelt.
Ein Flachdach ist möglich, aber nur mit einer Genehmigung zur Abweichung vom Bebauungsplan, sprich wenn im Bauantrag so dargestellt und von der Verwaltung so genehmigt wird geht das auch.
Um die Erfolgsaussichten abzufragen würde ich im Vorfeld mit dem Bauamt sprechen, rein informell.
 
Zuletzt aktualisiert 29.12.2024
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