S
Schnubbihh
Besten Dank YPG! Somit stellt sich das ganze doch sowohl für uns (die wir die vollen 109QM mit dem Haus bebauen können, ohne Berücksichtigung von Terrasse) und unseren Nachbarn/Verkäufer (der ebenfalls 109QM bauen dürfte) also deutlich positiver dar als bisher angenommen.Hier noch mal ein Auszug aus der Par. 19 Baunutzungsverordnung
(1) Die Grundflächenzahl gibt an, wieviel Quadratmeter Grundfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche im Sinne des Absatzes 3 zulässig sind.
(2) Zulässige Grundfläche ist der nach Absatz 1 errechnete Anteil des Baugrundstücks, der von baulichen Anlagen überdeckt werden darf.
(3) Für die Ermittlung der zulässigen Grundfläche ist die Fläche des Baugrundstücks maßgebend, die im Bauland und hinter der im Bebauungsplan festgesetzten Straßenbegrenzungslinie liegt. Ist eine Straßenbegrenzungslinie nicht festgesetzt, so ist die Fläche des Baugrundstücks maßgebend, die hinter der tatsächlichen Straßengrenze liegt oder die im Bebauungsplan als maßgebend für die Ermittlung der zulässigen Grundfläche festgesetzt ist.
Du siehst, es gibt ein vor und ein hinter der Strassengegrenzungslinie.