Höhe Zaun zum Nachbarn und Fenster in der Grenzbebauung

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H

hampshire

Das ist eine ärgerliche Konstellation.

Ich stelle mir vor, wie man mit dem „Ich hör jedes Wort“ eine Karriere aufbauen kann. Man braucht nur hin und wieder ein Aufnahmegerät und bekommt den Stoff gratis diktiert. Etwas anreichern und fertig sind Buch, Hörbuch und Bühnenprogramm. Vielleicht hat ja schon so mancher Kabarettist derart angefangen.
Habt Ihr sonst eine gute Nachbarschaft? Trifft man sich schon mal zu irgendeinem fröhlichen Anlass? Da kann ein „Ich hör jedes Wort“ Auftritt für fröhliche Furore sorgen.
Danach wird es entweder ruhig oder es gibt neuen Stoff. Das wird dann in „Es klingelt um halb 12“ verarbeitet.

Es mag nicht über die blöde Konstellation hinwegtrösten - aber Comedy im Gegenüber zu sehen ist eine Methode unangenehme Menschen besser zu ertragen. Ich mach das so mit nervigen Geschäftspartnern und muss mich manchmal nach einem Meeting mit solchen Menschen zum Lachen verziehen.
Versuch es mal mit dieser Form des Reframing.
 
G

Gartenfreund

Wie das bei dir ist kann ich nicht sagen aber bei uns ist es so das ein Sichtschutzzaun von der Behörde zwar automatisch genehmigt ist aber der betroffene Nachbar muss diesem zustimmen.
Wenn das bei euch auch so ist wird es wohl nichts mit dem Zaun.

Vielleicht ginge eine Hecke die du weit genug von der Grenze entfernt Pflanzt und dann auch mehr als 2 Meter hoch wachsen lassen kannst. Und als Einfriedung einen normalen Maschendrahtzaun.
 
J

Joedreck

Ja, warum? Weil sie schreit?
Ich hätte ihr schon längst ein hausverbot ausgesprochen. Dann wirds auch was mit der Polizei.
Und hei, hätte ich Spaß mit ihr. Da würde ich häufiger mal mit Musik in angepasster Lautstärke bis Punkt 22 Uhr im Sommer auf der Terrasse sitzen. Nur mal als Beispiel.
Soll sie doch schreien bis sie umkippt.
 
sichtbeton82

sichtbeton82

Schade! Einfach schade! Ihr habt nun so ein hübsches Haus erbaut und habt nun solch ein Ärgernis mit der Nachbarin. Generell kann man aus der Ferne nun schlecht Ratschläge geben für das allgemeine Verhältnis, aber bezüglich des Sichtschutz rate ich auch:
a) entweder exakt nur das bauen, was erlaubt ist
b) wenn es gegen die üblichen Vorgaben verstößt aber in Abstimmung mit dem Nachbarn erfolgt, dies nur nach schriftlicher Bestätigung dessen ausführen.
 
Zuletzt aktualisiert 28.11.2024
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