Höhenunterschiede des Grundstücks zum Nachbarn

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Chriscross

Chriscross

Hallo Zusammen,

nachdem ich das WWW durchforstet und nichts gefunden habe, versuche ich es mal hier im Forum.

Wir haben in einem Neubaugebiet gebaut. Nun ist es so, dass alle um uns herrum anfangen ihre Gärten zu ebnen/aufzuschütten.

Wir sind auf -12 cm Straßenfertigniveau und möchten noch ca. 20 cm Erde aufschütten um etwas über Straßenfertignivau zu kommen. Unser Nachbar hinter uns ist mit seinem Rasen auf dem gleichen Niveau wie wir.
Nun der Knackpunkt. Unser rechts neben uns ist 40 cm über unserem Niveau.

Jetzt haben wir eine Böschung zu ihm und das Niederschlagswasser läuft zu uns und anderen aufs Grundstück.

Ist das so Rechtens (Niedersachsen)?

Vielen Dank.
 
Nordlys

Nordlys

Wahrscheinlich nicht. In B Plänen findet sich meist der Satz, die ursprüngliche Geländeform nicht zu verändern mit Ausnahme Fundament plus Terrasse. Nur, wenn es nicht rechtens ist, wird er mit nem Bussgeld davon kommen, das Wasserproblem haste dennoch, kannst Dir nur nen Graben ausbuddeln. Dieses elende Aufschütten nervt mich sehr, wir bauen auch in Hanglage, und wenn ich sehe, was manche da veranstalten, bin ich nur verärgert. Nur weil das nicht meine direkten Nachbarn sind, bin ich nicht betroffen. Meine beiden Nachbarn und ich haben das völlig smooth hingeschoben. Da macht keiner dem Anderen ein Problem.
 
D

Domski

Grundsätzlich darf man den durch Änderungen im Geländeverlauf den Weg den "wildes Wasser" nimmt, nicht verändern oder verstärken, wenn das zur mehr Wasser auf Nachbars Grundstück zur Folge hat. Sehe aber gerade, das der Passus der Niedersächsische Bauordnung gestrichen wurde.... Damit wirds für mich zu kompliziert.

Hast du den Nachbarn mal drauf angesprochen? Ich habe ein ähnliches Problem, aber nach Landesbauordnung Hessen. Da gibts den Passus noch.
 
Chriscross

Chriscross

Unser Bebauungsplan ist bei weiten einer der schlimmsten die ich je gesehen habe. Hier wird alles vorgeschrieben. Selbst du Behörden sagen das dieser sehr Streng aufgelegt ist. Aber den Abschnitt "...ursprüngliche Geländeform nicht zu verändern..." seht nirgends. Einzig "... Grundstücksflächen sind als Vegetationsflächen anzulegen...".
 
Chriscross

Chriscross

Grundsätzlich darf man den durch Änderungen im Geländeverlauf den Weg den "wildes Wasser" nimmt, nicht verändern oder verstärken, wenn das zur mehr Wasser auf Nachbars Grundstück zur Folge hat. Sehe aber gerade, das der Passus der Niedersächsische Bauordnung gestrichen wurde.... Damit wirds für mich zu kompliziert.

Hast du den Nachbarn mal drauf angesprochen? Ich habe ein ähnliches Problem, aber nach Landesbauordnung Hessen. Da gibts den Passus noch.
Ja...Ist ihm egal.
 
A

Alex85

Neben der Landesbauordnung existiert natürlich Nachbarrecht, das privatrechtlich einklagbar ist. Guckst du §26 Niedersächsisches Nachbarrechtsgesetz

Bodenerhöhungen

§ 26
Wer den Boden seines Grundstücks über die Oberfläche des Nachbargrundstücks erhöht, muß einen solchen Grenzabstand einhalten oder solche Vorkehrungen treffen und unterhalten, daß eine Schädigung des Nachbargrundstücks durch Bodenbewegungen ausgeschlossen ist. Die Verpflichtung geht auf den Rechtsnachfolger über.
Bin kein Jurist, aber für mich steht dort: Der, der aufschüttet, hat sämtliche Nachteile für andere zu vermeiden und zwar dauerhaft.
 
Zuletzt aktualisiert 19.12.2024
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