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Minitrump
@nordanney: danke sehr für die nützlichen Informationen. Nachfolgend weitere Unklarheiten.
1.
Was bedeutet anteilige Anrechnung der Dividenden/-Zinserträge. Mit welcher Quote konkret ?
2.
Wenn 700-2.000 € an Lebenshaltungskosten angesetzt werden. Wieso war dann deine erste Einschätzung, dass ich mit monatlichem (Renten-)Einkommen von 1.500 € keinen Kredit bekomme ? Dieser Betrag ist deutlich über dem Mittelwert dieser Spanne.
3.
Wenn ich Zins-oder Dividendenerträge bekomme, reinvestiere ich diese in der Regel bald wieder, habe also nicht mehr Geld im Portemonnaie. Wenn ich z.B. einen thesaurierenden Anleihefond habe, dann werden diesem die Zinserträge intern gut geschrieben. Ich könnte also sofort Anteile in Höhe der Zinserträge verkaufen, und die dann noch verbliebenen Anteile hätten genau denselben Wert wie die Ausgangsposition vor der Zinsperiode. Und ob ich jetzt physisch Zinsen ausgezahlt bekomme oder Anteile verkaufe, läuft der Sache nach auf genau dasselbe hinaus. Insofern kann ich die Regelung nicht nachvollziehen, nehme es aber zur Kenntnis, wenn das in eurer Bank (bzw. vermutlich generell) so gehandhabt wird.
SPV:
4.
Das war mir neu, dass 20% vom KP UND die Nebenkosten aus Eigenkapital bestritten werden müssen/sollen. Ich dachte immer, es langen 20% Eigenkapital von der Summe aus KP + Nebenkosten. Dann natürlich mit entsprechend höherem Zinsaufschlag.
Ich kann nicht nachvollziehen, dass die Bewirtschaftungskosten so gering sind.
Sind da die administrativen Kosten für Buchhaltung etc. auch drinnen ? Ist da auch ein Mietausfall eingerechnet oder wird da einfach mit 100% Vermietungsquote kalkuliert ?
5.
Jede Gesellschaft muss doch irgendwann mal mit einem SPV angefangen haben. Wenn jede Bank nur mit in der Auflegung erfahrenen Initiatoren zusammenarbeitet, hätte es ja nie ein SPV gegeben, also irgendwann muss man ja anfangen ???
Ja, es wurde zumindest an mich die Idee herangetragen, so etwas aufzulegen.
Klar gibt es viele normale Gesellschaften, die solche SPV nutzen. Aber es gibt auch reine nicht gewerbliche Kapitalanleger, die sowas initiieren. Wo hätten die denn dann eine Chance, so etwas aufgelegt zu bekommen ?
@Tassimat:
Auch wenn ich es oft wiederhole: Meine Bank kontaktiere ich erst, wenn ich ausreichend Kenntnis über die Kreditvergabepraktiken habe (dank nordanney habe ich schon etliches dazugelernt). Zudem möchte ich noch warten, bis ich einen endgültigen Rentenbescheid bekomme und evt. eben noch mehr Rentenzahlung der Bank vorweisen kann.
Die Kernfrage, um die es in dem Thread geht, ist, was ist echtes Einkommen ?
Der Lohn kann genau so gut wegfallen wie Mieteinnahmen oder erhaltene Zahlungen von Privatleuten. Ist nicht sicherer als irgendwelche anderen Einnahmequellen wie z.B. Kapitalerträge aus Wertpapieren oder eben Zahlungen von Bekannten.
@aero2016:
Nee, diese Broschüren lese ich sicher nicht durch. Was mich halt interessiert hatte, ist: Was gibt es für gesetzliche Vorgaben und was ist bankinterne Regelung. Denn bei den gesetzlichen Vorgaben ist nichts zu rütteln. Die müssen ohne Wenn und Aber erfüllt sein. Bei den bankinternen Vorgaben kann man aber durch Argumentieren durchaus auch noch eine Abweichung von den üblichen Vorschriften hinbekommen.
1.
Was bedeutet anteilige Anrechnung der Dividenden/-Zinserträge. Mit welcher Quote konkret ?
2.
Wenn 700-2.000 € an Lebenshaltungskosten angesetzt werden. Wieso war dann deine erste Einschätzung, dass ich mit monatlichem (Renten-)Einkommen von 1.500 € keinen Kredit bekomme ? Dieser Betrag ist deutlich über dem Mittelwert dieser Spanne.
3.
Wenn ich Zins-oder Dividendenerträge bekomme, reinvestiere ich diese in der Regel bald wieder, habe also nicht mehr Geld im Portemonnaie. Wenn ich z.B. einen thesaurierenden Anleihefond habe, dann werden diesem die Zinserträge intern gut geschrieben. Ich könnte also sofort Anteile in Höhe der Zinserträge verkaufen, und die dann noch verbliebenen Anteile hätten genau denselben Wert wie die Ausgangsposition vor der Zinsperiode. Und ob ich jetzt physisch Zinsen ausgezahlt bekomme oder Anteile verkaufe, läuft der Sache nach auf genau dasselbe hinaus. Insofern kann ich die Regelung nicht nachvollziehen, nehme es aber zur Kenntnis, wenn das in eurer Bank (bzw. vermutlich generell) so gehandhabt wird.
SPV:
4.
Das war mir neu, dass 20% vom KP UND die Nebenkosten aus Eigenkapital bestritten werden müssen/sollen. Ich dachte immer, es langen 20% Eigenkapital von der Summe aus KP + Nebenkosten. Dann natürlich mit entsprechend höherem Zinsaufschlag.
Ich kann nicht nachvollziehen, dass die Bewirtschaftungskosten so gering sind.
Sind da die administrativen Kosten für Buchhaltung etc. auch drinnen ? Ist da auch ein Mietausfall eingerechnet oder wird da einfach mit 100% Vermietungsquote kalkuliert ?
5.
Jede Gesellschaft muss doch irgendwann mal mit einem SPV angefangen haben. Wenn jede Bank nur mit in der Auflegung erfahrenen Initiatoren zusammenarbeitet, hätte es ja nie ein SPV gegeben, also irgendwann muss man ja anfangen ???
Ja, es wurde zumindest an mich die Idee herangetragen, so etwas aufzulegen.
Klar gibt es viele normale Gesellschaften, die solche SPV nutzen. Aber es gibt auch reine nicht gewerbliche Kapitalanleger, die sowas initiieren. Wo hätten die denn dann eine Chance, so etwas aufgelegt zu bekommen ?
@Tassimat:
Auch wenn ich es oft wiederhole: Meine Bank kontaktiere ich erst, wenn ich ausreichend Kenntnis über die Kreditvergabepraktiken habe (dank nordanney habe ich schon etliches dazugelernt). Zudem möchte ich noch warten, bis ich einen endgültigen Rentenbescheid bekomme und evt. eben noch mehr Rentenzahlung der Bank vorweisen kann.
Die Kernfrage, um die es in dem Thread geht, ist, was ist echtes Einkommen ?
Der Lohn kann genau so gut wegfallen wie Mieteinnahmen oder erhaltene Zahlungen von Privatleuten. Ist nicht sicherer als irgendwelche anderen Einnahmequellen wie z.B. Kapitalerträge aus Wertpapieren oder eben Zahlungen von Bekannten.
@aero2016:
Nee, diese Broschüren lese ich sicher nicht durch. Was mich halt interessiert hatte, ist: Was gibt es für gesetzliche Vorgaben und was ist bankinterne Regelung. Denn bei den gesetzlichen Vorgaben ist nichts zu rütteln. Die müssen ohne Wenn und Aber erfüllt sein. Bei den bankinternen Vorgaben kann man aber durch Argumentieren durchaus auch noch eine Abweichung von den üblichen Vorschriften hinbekommen.